Durch die Übertragung des Vermögens in die Familienstiftung sorgt der Stifter dafür, dass das Vermögen vor jeglichem Zugriff geschützt bleibt. Gleichzeitig versorgt er mit den Erträgen die Familie. Die gemeinnützige Stiftung ist in Deutschland durchaus bekannt. Damit fördern Institutionen, Unternehmen oder auch vermögende Privatleute soziale Zwecke. Mit der gemeinnützigen Stiftung ist die Familienstiftung in ihren Wesensmerkmalen identisch. Wie die gemeinnützige Stiftung folgt auch die Familienstiftung § 81 BGB, in dem es heißt: „Das Stiftungsgeschäft unter Lebenden bedarf der schriftlichen Form. …
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