Entgegen unserer Information vom 24. November 2015, handelt es sich bei dieser Maßnahme nicht um eine Fondsverschmelzung. Die tatsächliche Fusion betrifft eine andere Anteilsklasse, die wir nicht bei der FFB gelistet haben. Frankfurt Trust hat uns darüber informiert, dass folgende Fonds zum 01. Januar 2016 fusionieren. Dies bedeutet, dass die Anteile des „abgebenden Fonds“ in einem von der KVG vorgegebenen Verhältnis in den „aufnehmenden Fonds“ aufgehen. Dieses Umtauschverhältnis wird von der KVG am Fusionstag bekannt gegeben. Abgebender Fonds ISIN Aufnehmender …
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