Eine erste Gerichtsentscheidung zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist getroffen – und die könnte man als Warnung an unaufmerksame Gewerbetreibende auffassen. Ob nun eine Abmahnwelle droht, hat die Berliner Kanzlei Wirth Rechtsanwälte analysiert. Das Ergebnis erfahren Sie hier. Was ist geschehen? Nach der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) müssen Gewerbetreibende unter anderem ausreichende technische und organisatorische Maßnahmen ergriffen haben, um die Datensicherheit zu gewährleisten. Wer sich daran nicht hält, dem droht juristischer Ärger.
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