Tagesarchiv

FondsProfessionell: Strafzins-Ärger: Landgericht fällt spektakuläres Urteil

SJB | Korschenbroich, 16.11.2021. Das Landgericht Berlin hat einer Bank in einem Urteil “Verwahrentgelte” auf Giro- und Tagesgeldkonten untersagt. Sollte der Richterspruch Bestand haben, steht der Branche neuer Ärger in Form von Rückzahlungen sowie Reputationsschäden ins Haus. Im Dauerstreit um Negativzinsen auf Einlagen auf Giro- und Tagesgeldkonten hat das Landgericht Berlin ein überraschendes Urteil gefällt. Es hat der Sparda-Bank Berlin verboten, euphemistisch auch “Verwahrentgelt” genannte Strafzinsen zu verlangen.

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FondsProfessionell: Strafzins durch die Hintertür? BGH pfeift Banken zurück

Der Bundesgerichtshof hat Banken in einem Urteil abgewatscht. Sie dürfen geänderte Geschäftsbedingungen nicht einfach in Kraft setzen, nur weil Kunden diese stillschweigend akzeptieren. Der Richterspruch könnte auch Auswirkungen auf die zunehmende Einführung von “Verwahrentgelten” haben. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 27. April ein überraschendes Urteil (Az.: XI ZR 26/20) gefällt, das große Auswirkungen auf für den Bankensektor haben wird – auch, was die zunehmende Einführung von “Verwahrentgelten” oder “Einlagengebühren” betrifft, da die Geldhäuser diese nicht länger ohne Weiteres einfordern können.

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Xing: Ausgerechnet das einfachste Grundsteuer-Modell ist am teuersten

Der Gesetzgeber hat wenig Zeit, um die gekippte Grundsteuer zu reformieren. Komplizierte Neuberechnungen sind so gut wie vom Tisch, einige Vorschläge könnten viel Geld kosten. WELT stellt mögliche Modelle vor. Es war ein Gerichtsurteil mit Ansage. Die Verfassungsrichter in Karlsruhe konnten gar nicht anders, als die veraltete Grundsteuer der deutschen Städte und Gemeinden für grundgesetzwidrig zu erklären. In seinem Urteil stellte das Bundesverfassungsgericht fest: „Die Regelungen des Bewertungsgesetzes zur Einheitsbewertung von Grundvermögen in den ‚alten‘ Bundesländern sind seit dem Beginn …

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