Tagesarchiv

Citywire: Wie Dachfondsmanager auf Teilfreistellungsregelungen des Investmentsteuergesetzes reagieren

Steuervorteile auf Kundenseite. Mit dem Investmentsteuergesetz, das ab 2018 gelten wird, ist es möglich durch festgeschriebene Kapitalbeteiligungsmindestquoten von 25% beziehungsweise 51% in den Anlagebedingungen der Zielfonds die beiden Teilfreistellungsstufen von 15% beziehungsweise 30% den Kunden zu ermöglichen. Citywire Deutschland hat bei vier Dachfonds-Managern nachgefragt, ob sich die Zusammensetzung künftig an den Teilfreistellungsvoraussetzungen des neuen Investmentsteuergesetzes orientieren wird? Eckhard Sauren, Christian Subbe von Allianz GI, Oliver Frey von Union Investment und Marc Momberg von der Apo Bank reagieren unterschiedlich und passen teilweise ihre Aktienquoten …

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Citywire: Was Mischfondsanleger beim neuen Investmentsteuerreformgesetz beachten müssen

Das Investmentsteuerreformgesetz wurde am 8. Juli 2016 verabschiedet und tritt zum 1. Januar 2018 in Kraft. Andreas Beys, Steuerexperte des Kölner Vermögensverwalters Sauren, erläutert die wesentlichen Änderungen für Publikumsfonds und beleuchtet unter anderem die hohe Bedeutung der neuen Teilfreistellungsregelung für Anleger von Mischfonds. Gründe für das neue Investmentsteuergesetz: Seit 2004 regelt das bestehende Investmentsteuergesetz die Besteuerungshöhe von Publikumsfonds. Der Gesetzgeber strebte bei diesem Steuerkonzept eine steuerliche Gleichstellung von Fondsanlegern mit direkt in Wertpapieren anlegenden Anlegern an. Aus Komplexitätsgründen, hohem Ermittlungsaufwand …

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Private Banking: Bundesverfassungsgericht kippt Verschonungsregeln für Familienunternehmen

 SJB | Korschenbroich, 22.12.2014. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden. Das Erbschaftsteuer und Schenkungsteuergesetz ist verfassungswidrig. Der Ball liegt nun wieder beim Gesetzgeber, der nachbessern muss. Der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat das Erbschaftsteuer und Schenkungsteuergesetz für verfassungswidrig erklärt. Das Urteil war lange erwartet worden und war ursprünglich für Herbst 2014 angekündigt worden. Nun besteht Klarheit. Die Vorschriften sind zunächst weiter anwendbar des Erbschaftsteuer und Schenkungsteuergesetzes sind weiterhin anwendbar. Der Gesetzgeber muss aber bis 30. Juni 2016 das Gesetz überarbeiten. Die Begründung:

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