SJB | Korschenbroich, 26.05.2015. Die Steuerverwaltung der Schweiz hat die Namen möglicher Steuersünder im Internet veröffentlicht. Mit dieser ungewöhnlichen Maßnahme möchte das Alpenland diejenigen Personen über die gegen sie angestrengten Fahndungsverfahren informieren, die anderweitig nicht ermittelt werden konnten. Die Schweizer Steuerverwaltung ist momentan ein begehrter Anlaufpunkt. Ausländische Behörden treten mit Amtshilfegesuchen an sie heran und verlangen Auskunft über steuerliche Unregelmäßigkeiten, die ausländische Staatsangehörige betreffen. Die Schweiz ist gesetzlich verpflichtet, die betroffenen Personen über ihre Hilfeleistung an ausländische Behörden zu informieren.
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