Das 2018 in Kraft tretende Investmentsteuergesetz hat nicht nur weitreichende Auswirkungen auf die Besteuerung der Investmentfonds-Erträge. Auch die Besteuerung von Erträgen einer fondsgebundenen LV erfährt einen grundlegenden Wandel. Das hat gravierende Auswirkungen auf die Haftung von Beratern. Nach geltender Rechtlage, werden Erträge aus einer fondsgebundenen Lebensversicherung nach Paragraf 20 Absatz 1 Nummer 6 Einkommensteuergesetz (EStG) besteuert. Sofern der Versicherungsnehmer bei Auszahlung das Endalter 62 erreicht und die Laufzeit des Versicherungsvertrages mindestens 12 Jahre betragen hat, wird lediglich der hälftige Unterschiedsbetrag …
Lesen Sie mehr »