Das Urteil hatte für Unruhe gesorgt: Kürzlich waren die Voraussetzungen für eine erbschaftsteuerliche Verschonung von Wohnungsunternehmen durch den Bundesfinanzhof wesentlich verschärft worden. Nun hat die Finanzverwaltung einen Nichtanwendungserlass veröffentlicht. Trotz der Mitte 2016 in Kraft getretenen Änderungen des Erbschaftsteuergesetzes (ErbStG) besteht weiterhin die Möglichkeit, unternehmerisches Vermögen weitgehend steuerbegünstigt oder sogar vollständig erbschaft- beziehungsweise schenkungsteuerfrei zu übertragen.
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Private Banking: Anleger dürfen Verluste mit Einkünften verrechnen
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Anleger Verluste aus Kapitalvermögen mit Einkünften aus selbigen verrechnen können. Das Urteil widerspricht damit der Praxis der Finanzverwaltung. Sven Oberle und Christian Katzer von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY raten, Einspruch gegen entsprechende Steuerbescheide einzulegen. Mit Urteil vom 30. November 2016 (Az. VIII R 11/14) hat der Bundesfinanzhof (BFH) entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung entschieden, dass Verluste aus Kapitalvermögen, die dem Abgeltungssteuersatz unterliegen, mit Einkünften aus Kapitalvermögen, die dem progressiven Einkommensteuertarif unterliegen, verrechnet werden können.
Lesen Sie mehr »Das Investment: Deutlich mehr Betriebe betroffen: Darum warnen Arbeitgeber vor der Erbschaftsteuerreform
SJB | Korschenbroich, 25.06.2015. Der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau fordert eine Änderung im jetzt vorliegenden Gesetzentwurf zur Reformierung der Erbschaftssteuer. Die neue Regelung zur Lohnsummenprüfung könnte deutlich mehr Betriebe betreffen als angenommen, beklagt Michael Bormann, Steuerexperte und Gründungspartner von Bormann Demant & Partner. Die geplante Reform der Erbschaftssteuer könnte deutlich mehr Betriebe betreffen als bislang angenommen. Der VDMA fordert daher eine Anhebung der Marke von 20 Millionen Euro Betriebsvermögen, ab der auch privates Vermögen besteuert werden soll.
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