Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat eine Warnung gegen die sogenannte Viceroy Research Group ausgesprochen. Grund sei ein Verstoß des Analysehauses gegen § 86 Absatz 1 WpHG. Das Unternehmen habe nach Angaben der BaFin und laut Angaben auf der eigenen Webseite, eine Anlageempfehlung (Verkaufsempfehlung) zur ProSiebenSat.1 Media SE veröffentlicht. Allerdings liege dem Unternehmen hierfür keine Tätigkeitsanzeige nach dem entsprechenden Gesetz vor. “(1) Andere Personen als Wertpapierdienstleistungsunternehmen, Kapitalverwaltungsgesellschaften, EU-Verwaltungsgesellschaften oder Investmentgesellschaften, die in Ausübung ihres Berufes oder im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit …
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Das Investment: Machtmissbrauchs-Verordnung: Darauf müssen Finanzberater achten
Der Gesetzgeber will Marktmissbrauch künftig drakonisch bestrafen. Auch Finanzberater sollten wachsam sein. Am 3. Juli 2016 wird durch die EU-Marktmissbrauchsverordnung ein neues, europaweit einheitliches und direkt anwendbares Marktmissbrauchsrecht in Kraft treten. Inhaltlich geht es bei den Regelungen unter anderem um Marktpreismanipulation, Insider-Vergehen, Geschäfte von Organmitgliedern und diesen nahestehenden Personen (Directors‘ Dealings) sowie die Frage, wie mit kursrelevanten Umständen wie Insider-Informationen im Unternehmen umzugehen ist. Bislang sind Emittenten verpflichtet, sogenannte Insider-Listen zu führen. Künftig müssen diese viel detailreicher ausfallen als bisher.
Lesen Sie mehr Ȁnderung der Vertragsbedingungen bei einem Fonds der Pictet
Wir informieren Sie über die Änderung der vertraglichen Bedingungen des folgenden Fonds: Fondsname WKN ISIN Pictet Funds (LUX) – Asian Equities (Ex Japan)- I 608166 LU0111012836 Pictet-Asian Equities Ex Japan-P USD 157164 LU0155303323 Auf Grund unserer Informationspflicht leiten wir diese Details an die investierten Kunden weiter. Detaillierte Informationen zu dem Fonds und den anstehenden Änderungen können Sie dem beigefügten dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft entnehmen.
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