Tagesarchiv

Cash.Online: FinVermV: “Über Inhalte sprechen – nicht über Zuständigkeiten“

Erst mit einem Jahr Verspätung lag Ende 2018 der Entwurf für die neue Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) vor, mit der die Vorgaben der EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID II für den freien Vertrieb umgesetzt werden sollen. Cash. sprach mit Dr. Martin Andreas Duncker von Schlatter Rechtsanwälte über die Auswirkungen und die geplante Zuständigkeit der BaFin als neuer Aufsicht.Wäre eine Neufassung der FinVermV nicht überflüssig, wenn man die 34f-Vermittler unter die BaFin Aufsicht stellt?

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Das Investment: BVK hält eine telefonische Aufzeichnungspflicht für praxisfern

Grundsätzlich befürwortet der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) die Neuerungen im Referentenentwurf zur Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV). Doch die Forderung nach einer telefonischen Aufzeichnungspflicht sei nicht praktikabel und auch die Übergangsfristen müssten realistisch gestaltet werden. Viele Regelungen eines Referentenentwurfs zur Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) seien sehr sinnvoll und der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) begrüßt ausdrücklich die Neuregelung dieser Anlageberatung. „Problematisch hingegen sehen wir die Pflicht, alle Beratungsgespräche aufzuzeichnen und diese fünf Jahre aufzubewahren“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz.

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Citywire: Maklerpool BCA positioniert sich zum neuen FinVermV-Entwurf

Der Finanzmaklerpool BCA hat sich zum neuen Entwurf der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) aufgestellt. Das Unternehmen sieht sich gut vorbereitet auf das neue Regelwerk, das MiFID II in Deutschland umsetzten soll. Eine Herausforderung für Anlagevermittler sei aber vor allem die Aufzeichnungspflicht von Beratungsgesprächen. Dabei gäbe es keinen Unterschied zwischen Banken und freien Vermittlern mit 34f-Lizenz. Das bedeute, dass sämtliche Telefongespräche und elektronische Korrespondenzen aufgezeichnet werden müssen. Auch gäbe es dazu keine Übergangsfristen.

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Cash.Online: Neue FinVermV: Wenigstens kein Provisionsverbot

Die Neufassung der Verordnung für freie Finanzdienstleister ist die erwartete Zumutung für den 34f-Vertrieb. Mehr aber auch nicht. So bleiben Provisionen erlaubt – nach bisherigem Stand jedenfalls. Der Referentenentwurf aus dem Wirtschaftsministerium zur Neufassung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) für freie Finanzdienstleister mit Zulassung nach Paragraf 34f Gewerbeordnung wird bei den Betroffenen einerseits für Entsetzen, andererseits aber auch für Erleichterung sorgen. Für Entsetzen in erster Linie wahrscheinlich deshalb, weil der Entwurf – wie erwartet – die Pflicht enthält, telefonische Beratungsgespräche mit Kunden “zur Beweissicherung” aufzuzeichnen und …

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Cash.Online: Endlich: Entwurf der neuen FinVermV ist da

Mit einer Verspätung von mehreren Monaten liegt nun endlich der erste Referentenentwurf für die neue Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) für den freien Vertrieb vor. Demnach kommt unter anderem die Pflicht der Finanzdienstleister zur Aufzeichnung von Telefonaten. Mit der neuen Verordnung sollen die Regelungen der EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID II, die bereits Anfang 2018 in Kraft getreten ist, nun auch für den freien Vertrieb mit Zulassung nach Paragraf 34f Gewerbeordnung umgesetzt werden. Der Entwurf mit Datum von gestern (7. November) stammt aus dem Ministerium für Wirtschaft …

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Euro FundResearch: Neues zur FinVermV – Probleme für 34f-Berater

Die Umsetzung der FinVermV steht kurz vor dem Abschluss. Verbandschef Norman Wirth betont in diesem Kontext noch einmal die Rechtmäßigkeit von Vermittlerprovisionen. Die BaFin hält dagegen. Nach Angaben des SPD-Bundestagsabgeordneten Lothar Binding steht die Überarbeitung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) kurz vor dem Abschluss. Der Entwurf werde Anfang August ins Kabinett gehen, sagt der Finanzexperte „Fonds-professionell“. Im weiteren Fortgang solle die Richtlinie dann im September beschlossen und werden und in Kraft treten, so Binding weiter. Über die Inhalte wollte der SPD-Mann keine …

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Citywire: BVI-Expertin sowie Chefs von Netfonds und Fondsnet ziehen Bilanz bei MiFID II für 34fler

Bei der Sommerkonferenz des Asset Managers M&G boten Christian Hammer von NFS Netfonds, Fondsnet-Chef Georg Kornmayer und die BVI-Expertin Julia Backmann erste Einblicke in die Auswirkung der MiFID-II-Richtlinie für Finanzanlegenvermittler, Maklerpools und ihre Partner, sowie die Umsetzung dieser in die Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV). „Wir haben jetzt bei großen Veranstaltungen Befragungen von Beratern hinsichtlich der Auswirkungen der Kostentransparenz gehabt, also ob eine Sensibilisierung der Kunden für Kosten feststellbar wäre. 98% haben dies verneint, was mich zunächst sehr überrascht hat, weil die Kosten …

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Das Investment: DIHK zur 34f-Erlaubniserweiterung: Einmal Alter Hase, immer Alter Hase gilt nicht

SJB | Korschenbroich, 19.08.2015. In der Vertriebsbranche ist man vielerorts der Ansicht, ein einmal anerkannter Alte-Hasen-Status könne wie ein Führerschein zeitlich unbegrenzt auch für spätere Erlaubniserweiterungen genutzt werden. Die Industrie- und Handelskammern sind anderer Meinung. Mona Moraht, Referatsleiterin Gewerberecht, erläutert die Rechtsinterpretation des DIHK. Ein typischer Fall aus der Praxis: Ein Anlagefondsvermittler hat seine auf Produktkategorie 1 (Investmentfonds) beschränkte Erlaubnis nach Paragraf 34f GewO im Jahr 2014 erworben – entweder durch Sachkundeprüfung oder als „Alter Hase“ – und möchte jetzt …

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Das Investment: „Im Fondsvertrieb funktionieren Mischmodelle auch“

 SJB | Korschenbroich, 09.11.2014. Auf der DKM referierte Rechtsanwalt Jürgen Evers über entgeltliche Serviceleistungskonzepte zur Ergänzung der provisionsfinanzierten Beratung. Wie er auf diese Idee kam, warum Provisionsberatung Honorare nicht ausschließen muss und wann Vermittler endlich Sicherheit bekommen, erklärte er im Gespräch mit DAS INVESTMENT.com. DAS INVESTMENT.com: Honorarberatung, Provisionsberatung, Mischmodelle: Was ist derzeit erlaubt? Dürfen Provisionsberater mit Kunden eine Honorarvereinbarung abschließen? Jürgen Evers: Ja. Wenn ein Vermittler als Makler und nicht als Honorarberater registriert ist, spricht nichts dagegen, dass er beide Vergütungsmodelle …

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