EuGH weicht im Fall Phoenix Kapitaldienst überraschend von den anlegerfeindlichen Schlussanträgen des Generalanwalts ab. Grundsatzurteil für sämtliche Behörden der Mitgliedstaaten, die der MiFID unterfallen Der von der TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (TILP) gegen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erstrittene Vorlagebeschluss (vom 04.11.2015, Az. 7 C 4.14) des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) hat gestern zu einem wegweisenden Grundsatzurteil des EuGH geführt (vom 19.06.2018, Az. C-15/16).
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