SJB | Korschenbroich, 21.07.2015. Am 10. Juli trat das Kleinanlegerschutzgesetz in Kraft. Nun sind einige Produkte, die bislang erlaubnisfrei waren, erlaubnispflichtig. Wer diese Produkte weiterhin vermitteln will, muss unter anderem seine Sachkunde nachweisen. Ausgenommen sogenannte alte Hasen, meint Rechtsanwalt Norman Wirth. Worum es geht Mit Wirkung zum 10.7.2015 ist das Kleinanlegerschutzgesetz in Kraft getreten. Was das Gesetz konkret beinhaltet wurde bereits viel und ausführlich dargestellt. Leider ist bisher die Fortgeltung der sogenannten Alten-Hasen-Regelung auch auf die nun regulierten Produktgruppen nicht …
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Kundenfrage: Haften SJB Botschafter für Zuführung?
SJB Botschafter führen potenzielle Interessenten der SJB FondsStrategien der SJB FondsSkyline 1989 e.K. fortlaufend zu. Dabei erfolgt die Beratung ausschließlich über angestellte SJB FondsSpezialisten. Eine Haftung für SJB Botschafter halten wir für nahezu ausgeschlossen, wenn wie vereinbart keine Beratung seitens der SJB Botschafter stattfindet. Der Grundsatz allgemeine lautet: Keine Beratung! Keine Haftung! Hintergrund war eine Anfrage ehemalig gebundener Infinus-Vermittler, die sich aktuell Schadensersatzansprüchen von Anlegerschutzanwälten ausgesetzt sehen. Nach erster anwaltlicher Auskunft und vorbehaltlich der Einzelfallüberprüfung sollten hier im Regelfall, …
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