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Focus Online: BGH kippt Bank-Klausel zu Extragebühren

 SJB | Korschenbroich, 28.01.2015. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte von Bankkunden bei falsch gebuchten Bareinzahlungen oder -auszahlungen gestärkt. Klauseln, wonach Banken auch für Fehlbuchungen Gebühren erheben dürfen, erklärte das Gericht für unwirksam. Ob Banken grundsätzlich Gebühren für die Ein- oder Auszahlung von Bargeld erheben dürfen, ließ der BGH offen. (Az. XI ZR 174/13) Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Verbraucherschutzverband eine Raiffeisenbank auf Unterlassung verklagt, weil sie für jeden “Buchungsposten” einer Ein- oder Auszahlung in bar Gebühren in Höhe von …

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