Ob bei minderjährigen oder unerfahrenen Erben oder für die Fortführung eines Unternehmens: eine Dauertestamentsvollstreckung kann helfen, den Nachlass ordnungsgemäß zu verwalten. Was aber, wenn Erben die Kosten für die Vollstreckung steuerrechtlich geltend machen wollen? In einem aktuellen Urteil beschäftigte sich der Bundesfinanzhof (BFH) in München mit der steuerlichen Geltendmachung der Kosten einer dauerhaften Testamentsvollstreckung als Werbungskosten.
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