Tagesarchiv

Pfefferminzia: Und weiter droht die Abmahnwelle

Eine erste Gerichtsentscheidung zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist getroffen – und die könnte man als Warnung an unaufmerksame Gewerbetreibende auffassen. Ob nun eine Abmahnwelle droht, hat die Berliner Kanzlei Wirth Rechtsanwälte analysiert. Das Ergebnis erfahren Sie hier. Was ist geschehen? Nach der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) müssen Gewerbetreibende unter anderem ausreichende technische und organisatorische Maßnahmen ergriffen haben, um die Datensicherheit zu gewährleisten. Wer sich daran nicht hält, dem droht juristischer Ärger.

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Wirtschaftswoche: Unternehmen kommen bei DSGVO-Umsetzung kaum voran

Sie gilt als historischer Wurf – seit dem 25. Mai gilt eine europaweit einheitliche Datenschutzgrundverordnung. Deutsche Unternehmen haben den Aufwand aber offenbar kräftig unterschätzt, wie eine Studie belegt.Erst ein Viertel der Unternehmen in Deutschland hat laut einer Umfrage die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bis heute vollständig umgesetzt. Vier Monate nach Inkrafttreten des neuen Regelwerks beklagen acht von zehn Unternehmen deutlich mehr Arbeit für die geforderte Anpassung der Betriebsabläufe, sagte Susanne Dehmel, Rechtsexpertin des Digitalverbands Bitkom.

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Citywire: Warnruf an die Branche zur Datenschutzgrundverordnung: Vermögensverwalter müssen aktiv werden

Die ab dem 25. Mai 2018 geltende EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) könnte auch Vermögensverwalter hart treffen, wenn sich diese nicht entsprechend vorbereiten und aktiv werden. Vor allem im Hinblick auf die möglichen Strafen von bis zu 4% des jährlichen Konzernumsatzes.Das ist die Meinung von Jens Klemann, geschäftsführender Gesellschafter bei Strateco, einer Strategie- und Management-Beratungsgesellschaft mit Sitz in Bad Homburg. Klemann ist außerdem Aufsichtsrat des Multi-Family-Offices Allington Investors.

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