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Kommen jetzt Investmentfonds ohne Bestandsprovision?

Ab 2018 ist es soweit: Die Mifid-II-Richtlinie tritt in Kraft, die insbesondere für alle auf Provisionsbasis arbeitende FondsVermittler einschneidende Änderungen mit sich bringt: Anlageberater müssen künftig im Rahmen des sogenannten „Suitability-Tests“ nicht nur die allgemeine Geeignetheit der ausgewählten Investmentfonds prüfen, sondern auch, ob es günstigere oder weniger komplexe Produkte für den Kunden gibt, die genauso geeignet wären. Konkret: Gibt es von einem Investmentfonds auch eine provisionsfreie Anteilsklasse des gleichen Portfolios, so wäre diese regelmäßig gegenüber einem Fonds mit Bestandsprovision vorzuziehen.

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