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CashOnline: EuGH stärkt Informationsansprüche gegen die Bafin

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit einem Grundsatzurteil (Az. C-15/16) die Auskunftsrechte von Anlegern gegenüber der Finanzaufsicht Bafin gestärkt. Vorausgegangen war ein von der Kanzlei Tilp gegen die Bafin erstrittener Vorlagebeschluss des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 4. November 2015 (Az. 7 C 4.14). In dem zugrunde liegenden Fall begehrt ein Anleger Auskünfte nach dem Informationsfreiheitsgesetz gegen die Bafin über deren Ermittlungsergebnisse in einem Fall von Kapitalanlagebetrug. Der EuGH beantwortet die Vorlagefragen des BVerwG in zentralen Punkten entgegen der Auffassung des Generalanwalts …

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