Tagesarchiv

Euro FundResearch: Finanzberater aufgepasst: Das bringt die neue Datenschutz-Richtlinie

Am 25. Mai 2018 tritt die neue EU-Datenschutzgrundverordnung in Kraft. Wir geben einen ersten kurzen Überblick der wichtigsten Regelungen, die es künftig zu beachten gilt. Personenbezogene Daten sind ein wertvolles Gut, dessen Schutz sich die Europäische Union auf die Fahnen geschrieben hat. Mit der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vereinheitlicht sie die Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen. Die DSGVO ersetzt weitgehend die bisher geltende deutsche Datenschutzrichtlinie. Für Unternehmen ergeben sich fundamentale Neuerungen.

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Citywire: MiFID II: Millionen-Bußgelder drohen bei Nicht-Umsetzung von Änderungen

Weil durch MiFID II der bürokratische Aufwand für Vermögensverwalter steige und bei Nichtbeachtung der Umsetzung Millionen-Bußgelder drohe, rät Mathias Gehrke, CEO vom Münchner Fintech Minveo, Vermögensverwaltern dazu, sich einen digitalen Partner zur Umsetzung der MiFID-II-Anforderungen zu suchen.Dabei erhöhe MiFID II den bürokratischen Aufwand für Vermögensverwalter insbesondere auf vier Feldern: Strikte Trennung von Honor- und konventioneller Anlageberatung, Offenlegung aller Kosten ex-ante und ex-post mit stärkerer Detailtiefe, Speicherung von Telefonaten für fünf Jahre unabhängig von einer Order, Kundeneinordnung nach Anlagehorizont, Verlusttragfähigkeit und Kundenkategorie mit der …

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Das Investment: 34f-Vermittler: Das lief bei den Prüfberichten schief

SJB | Korschenbroich, 31.08.2015. Erstmals mussten Finanzanlagenvermittler Prüfberichte einreichen. Noch läuft längst nicht alles glatt, wie Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und der DIHK berichten. Dem Prüfexperten bei einer süddeutschen Industrie- und Handelskammerstanden die Haare zu Berge. Vor ihm lag ein Prüfbericht eines Finanzanlagenvermittlers nach Paragraf 34f der Gewerbeordnung. Der Steuerberater hatte offensichtlich einen alten MaBV-Bericht einfach mit neuen Zahlen versehen und weder die Finanzanlagenvermittler-Verordnung(FinVermV) noch die im zugehörigen Standard des Instituts der Wirtschaftsprüfer(IDW) fixierten Kriterien beachtet.

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