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Euro FundResearch „MiFID 2: Was hat der Gesetzgeber bereits geregelt? Was ist noch offen?“

Der Bundestag hat den Entwurf zum 2. FiMaNoG in zweiter und dritter Beratung angenommen. Damit hat die Umsetzung der MiFID 2 in deutsches Recht eine der letzten Hürden genommen. Einer termingerechten Umsetzung dürfte nichts mehr im Wege stehen.Der Bundestag hat den „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte“ (Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz – 2. FiMaNoG) in zweiter und dritter Beratung angenommen. Den Beratungen lag die Beschlussempfehlung samt Bericht des Finanzausschusses (BT-Drucksache 18/11775 vom 29. März 2017) zugrunde.

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