Die Regierung will unliebsame Investitionen aus dem Ausland verhindern. Zur Wahrheit gehört: Die Deutschen sind international viel stärker engagiert – und profitieren vom Freihandel besonders. Peter Altmaier hat einen Traum: Wenn er einmal alt und pflegebedürftig ist, wird es längst Pflegeroboter geben, die sich liebevoll um ihn kümmern und ihn ins Bett oder einen Sessel heben. Aber nicht nur das. Wenn er dann bequem sitzt, kommt noch ein Roboter und schenkt ihm ein Weizenbier ein. Man kennt das Bild des Kuka-Roboters, …
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Capitalinside: Die Digitalisierung markiert einen Wendepunkt in der Geldanlage
Verhaltensmuster an den Märkten haben sich in den zurückliegenden Jahrhunderten nicht wesentlich verändert, ebenso die Grundprinzipien und Instrumente des Investierens. Auf den ersten Blick könnte man sogar behaupten, dass sich in den zurückliegenden 500 Jahren gar nicht mehr viel Neues in der Welt des Investierens ergeben hat. Das wäre aber eine unzulässige Vereinfachung. So profitierte die Welt des Investierens im Laufe der Zeit unter anderem von einer zunehmenden Institutionalisierung. An die Seite von Einzelpersonen traten zunehmend auch Stiftungen, Pensionskassen, Banken, …
Lesen Sie mehr »Capitalinside: Fidelity: Mit Schlusspunkt: Fidelity startet Mischfonds mit fester Laufzeit
Die Fondsgesellschaft Fidelity International bringt einen Mischfonds (Multi-Asset-Fonds) auf die Bahn: Den Fidelity Fonds Multi Asset Target Income 2024 (ISIN: LU1777188076) können Anleger vom 5. März bis 22. Mai zeichnen. Er läuft anschließend sechs Jahre, am 22. Mai 2024 ist Schluss. Fondsmanager Nick Peters soll nach Kosten 2 Prozent Ausschüttung im Jahr abliefern und dafür zwischen 2 und 5 Prozent Wertschwankungen pro Jahr in Kauf nehmen.Dafür kann er verschiedene Anlageklassen miteinander kombinieren (Multi Asset).
Lesen Sie mehr »Cash.Online. Schiffsfonds: Berater haftet nicht für fehlenden Lerneffekt bei Anleger
Hat ein Anleger im Vorfeld bereits einige Schiffsbeteiligungen gezeichnet, kann er dem Berater nicht vorwerfen, dieser habe seine Anlageziele nicht korrekt ermittelt. Dies entschied das Landgericht Düsseldorf in einem aktuellen Urteil.Der Anleger könne nicht glaubhaft machen, dass die Schiffsbeteiligung nicht zu seinen Anlagezielen gepasst habe, da er seit dem Jahr 1996 eine Vielzahl geschlossener Beteiligungen, überwiegend Schiffsfonds, gezeichnet habe. Ein Anleger hatte über einen Berater einen Schiffsfonds gezeichnet, der ab 2012 eine schlechte wirtschaftliche Entwicklung nahm.
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