Die beiden vorab genannten Gesellschaften haben uns darüber informiert, dass folgende Fonds zum 31. Juli 2015 fusionieren. Das bedeutet, dass die Anteile des „abgebenden Fonds“ in einem von der KVG vorgegebenen Verhältnis in dem „aufnehmenden Fonds“ aufgehen. Das Umtauschverhältnis wird von der KVG am Fusionstag bekannt gegeben. Abgebender Fonds WKN Aufnehmender Fonds WKN BayernInvest Deutscher Mittelstandsanleihen UCITS ETF (AL) A1T6LL Deutscher Mittelstandsanleihen FONDS M A1W5T2 Die Ausgabe von Anteilen des „abgebenden Fonds“ wurde von der FFB bereits eingestellt. Anteile des „abgebenden Fonds“ können bis zum …
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