Zu Beginn des Jahres 2025 wird die Vorabpauschale für Investmentfonds bei vielen Anlegern erneut für eine unangenehme Überraschung sorgen. Ab Mitte Januar 2025 müssen Fondsanleger damit rechnen, dass die Steuern auf die Vorabpauschale abgebucht werden. Mit dieser Fondssteuer werden Gewinne vorab besteuert und nicht erst, wenn die Fonds verkauft werden. Die Steuern für das vorangegangene Jahr werden stets im Januar des Folgejahres einbehalten. Was hat sich bei der Vorabpauschale 2025 gegenüber dem Vorjahr geändert und wie hoch fällt die Vorab-Steuer …
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TIAM FundResearch: Die Vorabpauschale als guter Anlass für Kundengespräche
Im Januar wurden steuerliche Vorauszahlungen für Fondsgewinne fällig. Viele Anleger hat das überrascht. Kein Wunder: Das Prozedere ist erklärungsbedürftig. Unser vereinfachter Vorabsteuerrechner am Ende des Artikels kann da helfen. Viele Fondsanleger, die in diesen Januartagen einen Blick in ihr Wertpapierdepot geworfen haben, dürften bei einem bestimmten Abrechnungsposten ins Grübeln gekommen sein: Je nach depotführender Bank wurden Barbeträge abgebucht oder die Anzahl von Fondsanteilen reduziert, um Steuervorauszahlungen zu leisten.
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Ab Januar 2018 sollen Fonds anders besteuert werden als bisher. Die Investmentsteuerreform, die Anfang kommenden Jahres in Kraft tritt, ist vor allem eines: kompliziert. Wer Anleger zum Fondskauf berät, sollte die Fallstricke kennen.Am 1. Januar 2018 ist es soweit: Die Reform der Investmentbesteuerung (InvStRefG) tritt in Kraft. Das Gesetz betrifft insbesondere Aktienfonds, Mischfonds und Immobilienfonds und hält einige Neuerungen bereit, die Finanzprofis, die auch zum Thema Fonds beraten, wissen sollten.
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