Warum das Provisionsabgabeverbot ab sofort bis auf weiteres nicht mehr existiert und warum das Ende Juni beschlossene IDD-Umsetzungsgesetz Ausschließlichkeitsorganisationen bevorzugt, erklärt Rechtsanwalt Norman Wirth. Mit Verordnung des Bundesministeriums für Finanzen vom 16.12.2016 wurde das Provisionsabgabeverbot zum Ablauf des 30.6.2017 aufgehoben. Damit könnten Versicherungsvermittler derzeit rechtmäßig in ihren Geschäftsmodellen auch die Weitergabe von Provisionen oder Teilen davon an ihre Kunden vorsehen. Wenn auch nur für einige Wochen. Denn mit dem IDD-Umsetzungsgesetz, welches am 30.6. im Bundestag beschlossen wurde, ändert sich die …
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