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Pressemitteilung Loys AG: Doppel- und Nominalbesteuerung

Loys AG | Frankfurt am Main, 14.06.2021. Der Bundesfinanzhof hat sich zur Doppelbesteuerung von Renten geäußert und dabei klar gestellt, dass eine Doppelbesteuerung von Einkünften nicht systemkonform ist. Das ist gut so, betrifft aber keineswegs nur Rentenzahlungen. Für Aktieninvestoren stellt die Doppelbesteuerung von Unternehmensgewinnen ein fortdauerndes Ärgernis dar. Denn Unternehmensgewinne werden zunächst auf der Unternehmensebene mit Körperschafts- und Gewerbeertragsteuer belastet. Man liegt nicht völlig verkehrt, wenn man von einer durchschnittlichen Belastung in Höhe von 30% ausgeht. Wenn dann der nach …

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