Tagesarchiv

Citywire: Aufklärungspflicht über Vertriebsprovisionen: Neue Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs

Laut dem Januar-Quartalsbericht der Ombudsstelle für Investmentfonds des BVI habe der freie Anlageberater oder -vermittler nach ständiger Rechtsprechung des BGH (Bundesgerichtshof) den Erwerber einer von ihm empfohlenen Kapitalanlage unaufgefordert über Vertriebsprovisionen aufzuklären, wenn sie 15% des von den Anlegern einzubringenden Eigenkapitals überschreiten.„Vertriebsprovisionen in dieser Größenordnung eröffnen Rückschlüsse auf eine geringe Werthaltigkeit und Rentabilität der Kapitalanlage, was wiederum ein für die Investitionsentscheidung derart bedeutsamer Umstand ist, dass der Anlageinteressent darüber informiert werden muss“, heißt es hierzu begründend im Quartalsbericht Ausgabe 1/2018 der Ombudsstelle.

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Das Investment: In diesen Fällen ist Honorarberatung teurer als Provisionsberatung

SJB | Korschenbroich, 13.05.2015. Honorarberater-Verbände preisen ihr Geschäftsmodell als eine Möglichkeit an, Gebühren zu sparen. Dass dem nicht immer so ist, fanden nun die Analysten der Ratingagentur Morningstar heraus. Bei welchen Fondskategorien sich Provisionsberatung lohnt. Provisionsvermittler beraten kostenlos, bekommen vom Produktgeber aber Zuwendungen, die die Rendite ihrer Kunden schmälern. Honorarberater leiten alle Rückvergütungen weiter, verlangen aber für ihre Beratungsleistungen ein Honorar. Letzteres sei meist günstiger, suggerieren Honorarberater-Verbände. Ob dem wirklich so ist, untersuchte nun das Analysehaus Morningstar. Was ist aus …

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