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Das Investment: Bafin-Aufsicht für 34f- und 34h-Vermittler: Das steht im vorläufigen Referentenentwurf

Ein noch unveröffentlichter Referentenentwurf umreißt Details zur geplanten Aufsichtsänderung für Finanzvermittler nach Gewerbeordnung. Das Gesetz soll FinAnlVüg heißen – Finanzanlagenvermittler-Aufsichtsübertragungsgesetz. Für Branchenangehörige soll es laut dem Entwurf teuer werden. Ein erster Entwurf für die angepeilte Bafin-Aufsicht über 34f- und 34h-Vermitttler liegt vor. Der noch unveröffentlichte Entwurf stammt aus dem Bundesministerium der Finanzen.

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