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Das Investment: Wohnimmobilienkredit-Richtlinie: Warum der Regierungsentwurf des Paragrafen 34i GewO so nicht annehmbar ist

Der Paragraf 34i Gewerbeordnung (GewO) soll 2016 in Kraft treten. Doch der bisherige Gesetzentwurf weist zahlreiche gravierende Schwächen auf. Rolf Tilmes, Vorstand beim deutschen Finanzplaner-Verband FPSB, fordert deshalb bei verschiedenen Punkten Nachbesserungen. „Gut gedacht, aber leider nicht gut gemacht“ – so könnte man in aller Kürze den Gesetzentwurf zum Paragrafen 34i Gewerbeordnung zusammenfassen. Mit dem Entwurf, den die Bundesregierung vorgelegt hat, soll eine EU-Richtlinie umgesetzt werden. Demnach müssen sich Vermittler und Darlehensgeber von Wohnimmobilienkreditverträgen auf gravierende Neuerungen einstellen.

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