Tagesarchiv

Citywire: Wahlprogramme 2018: Das planen die Parteien für 34fler

Änderungen bei der Provisions- und Honorarberatung sowie bei der Aufsicht der Finanzanlagevermittlung stehen bei fast allen Parteien auf dem Programm. Auf dem Weg nach Berlin Seit einigen Jahren wird in der Finanzbranche und der Politik darüber debattiert, ob Finanzanlagenvermittler nach § 34f GewO nicht besser der BaFin unterstellt werden sollten, als weiterhin durch die lokalen Gewerbeaufsichtsämter beaufsichtigt zu werden. Ebenfalls wird in der Finanzbranche über eine Stärkung der Honorarberatung zu Lasten der Provisionsberatung diskutiert.

Lesen Sie mehr »

Das Investment: Gerichtliche Entscheidung zum § 34f GewO: Keine Übergangsfristen für Alte Hasen

 SJB | Korschenbroich, 11.05.2015.Am 31. Dezember 2014 lief für Berater nach Paragraf 34 f Gewerbeordnung (GewO) die Übergangsfrist für den Sachkundenachweis ab. Doch galt diese Frist auch für Alte Hasen? Nein, entschied das Verwaltungsgericht Neustadt.Wer seine Prüfberichte bis Ende vergangenen Jahres nicht vorgelegt hatte, kann es immer noch tun, erklärt Rechtsanwalt Norman Wirth. Unabhängige Vermittler von Kapitalanlagen benötigen eine Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler nach Paragraf 34 f Gewerbeordnung (GewO). Für deren Erteilung ist unter anderem ein Sachkundenachweis erforderlich.

Lesen Sie mehr »