Universal hat uns darüber informiert, dass folgender Fonds zum 06. April 2016 liquidiert wird.
Das bedeutet, dass der gesamte Fonds aufgelöst und das angelegte Kapital einschließlich der aufgelaufenen Erträge an die Anteilinhaber anteilig ausgeschüttet wird.
Fondsname | WKN | ISIN |
---|---|---|
Riße Inflation Opportunities UI B | A1JUWR | DE000A1JUWR3 |
Fondsanteile können nicht mehr über die FFB gekauft werden. Rücknahmen sind noch bis zum 30. März 2016 möglich.
Liquidationserlöse schreiben wir der jeweiligen Referenzbankverbindung unserer Kunden gut.
Kunden, die zum Zeitpunkt der Auflösung ein FFB-Fondsdepot:plus besitzen, erhalten die Gutschrift
des Liquidationserlöses auf ihrem Abwicklungskonto.
Kunden, die Pläne und/oder Bestände in diesem Fonds haben, informieren wir sowohl über die Auflösung als auch die Einstellung ihrer Pläne.
Den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft haben wir Ihnen beigelegt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unser Preis- und Leistungsverzeichnis.
Freundliche Grüße
FFB-Vertriebspartnerbetreuung
UNIVERSAL-INVESTMENT-GESELLSCHAFT MBH
Frankfurt am Main
Wichtige Mitteilung für die Anleger des Sondervermögens
Riße Inflation Opportunities UI
mit den Anteilklassen
A (ISIN DE000A1JUV86) und B (ISIN DE000A1JUWR3)
Die Gesellschaft kündigt ihr Verwaltungsrecht an dem Sondervermögen gemäß § 99 Abs. 1 des Kapi-talanlagegesetzbuches (KAGB) in Verbindung mit § 21 Abs. 1 der Allgemeinen Anlagebedingungen zum 6. April 2016. Die Ausgabe von Anteilen wird ab dem 6. Oktober 2015 eingestellt.
Das Verfügungsrecht über das Sondervermögen geht gemäß § 100 Abs. 1 Nr. 2 KAGB in Verbindung mit § 21 Abs. 2 der Allgemeinen Anlagebedingungen mit Wirksamwerden der Kündigung auf die Verwahrstelle (Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA, Frankfurt am Main) über. Die Verwahrstelle hat das Sondervermögen abzuwickeln und an die Anleger zu verteilen. Mit Genehmigung der Bun-desanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kann die Verwahrstelle von der Abwicklung ab-sehen und einer anderen Kapitalverwaltungsgesellschaft die Verwaltung des Sondervermögens nach Maßgabe der bisherigen Anlagebedingungen übertragen.
Frankfurt am Main, Oktober 2015
Universal-Investment-Gesellschaft mbH