Das Investment: Wirtschaftsprüfung für 34f-Vermittler: „Bei manchen Fehlern sträuben sich den Prüfern die Haare“

sjb_werbung_das_investment_300_200 SJB | Korschenbroich, 10.07.2015. Wie kommt die Branche mit den neuen Prüfpflichten für die 34f-Finanzanlagenvermittler zurecht? Die SEB Steuerberatung erstellt bundesweit Prüfberichte. Geschäftsführer Volker Schmidt berichtet über die Knackpunkte und Konsequenzen des Prüfvorgangs.

DAS INVESTMENT online: Sind die Anforderungen, die 34f-Vermittler in Bezug auf ihre Prüfpflichten erfüllen müssen, zu hoch?

Volker Schmidt: Diese Meinung gibt es in der Branche, ich sehe das aber nicht so. Grundsätzlich steht in der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) nur das drin, was die Rechtsprechung ohnehin gefordert hat. Wenn der Vermittler auf der sicheren Seite sein möchte, muss er sich danach richten und diesen Standard auch erfüllen. Ein allgemein anerkannter hochwertiger Vermittlungs- und Beratungsstandard ist meiner Ansicht nach ein Vorteil für die Finanzdienstleister.

Der auf der FinVermV basierende IDW-Standard für die Prüfung wurde erst am 5. März 2015 verabschiedet. Das erste Jahr, das nach dieser Vorgabe geprüft wird, ist aber 2013. Ist das ein Problem in der Praxis?

Da gibt es mehrere Probleme. Die Prüfberichte mussten Ende 2014 für das Jahr 2013 eingereicht werden. Die Ausführungsanweisungen und Kommentierungen lagen zu Beginn des Jahres 2013 aber noch gar nicht vor, also konnte auch niemand in den ersten Monaten 2013 danach arbeiten. Die 34f-Erlaubnisse wurden auch erst ab Februar vergeben, manche Vermittler erhielten sie erst im Herbst 2013, die Zuständigkeiten variieren zudem je nach Bundesland sehr stark. Der Prüfungsstandard lag zumindest als Entwurf Mitte März 2014 vor, danach konnte man sich orientieren. Ich denke, die gesamte Branche sieht das Jahr 2013 eher als Probejahr für die neue Regulierung an.

Sie haben viele 34f-Vermitter bereits geprüft, wie ist ihr Eindruck?

Das ist unterschiedlich. Wir haben Prüfberichte, wo wir tatsächlich 90 Prozent aller Einzelvorschriften, die abgeprüft werden müssen, versagen mussten. Die eingereichten Unterlagen waren einfach nicht ausreichend. Daraufhin haben sich die Erlaubnisbehörden aber noch nicht gerührt. In der Regel betrifft das Vermittler, die 2013 nicht mehr ernst genommen, weil sie ohnehin die Gewerbeerlaubnis in 2014 zurückgegeben haben und heute keine Finanzanlagen mehr beraten. Etwa 10 Prozent unserer Berichte enthalten Einschränkungen. Die Erlaubnisbehörden müssen entscheiden, ob sie Bußgelder verhängen oder nicht.

Wie umfangreich und wie teuer fallen die Prüfberichte aus?

Unsere sind im Branchenvergleich sehr kurz und bestehen aus lediglich sieben Seiten, bei Einschränkungen sind es einige mehr. Bei uns kostet ein Prüfbericht im Schnitt 220 bis 250 Euro netto, die Steuer kommt dann noch hinzu. Da wir schon sehr lange im Geschäft sind und sehr viele Berichte fertigen, sind wir uns rechtzeitig ausführlich über Inhalt und Form der Prüfberichte klar geworden. Wir haben eine ausführliche Checkliste, zum Teil auch Vordrucke zur Erfassung, die der Vermittler auszufüllen hat. Ohne eine gewisse Arbeitsverlagerung auf die Vermittler und ein gut durchdachtes System mit Standardformulierungen lässt sich ansonsten eine Prüfung nicht zu diesem Preis durchführen.

Erfahren Sie stets von Beanstandungen und Strafen, die ihre 34f-Kunden von den Prüfbehörden auferlegt werden?

In der Regel halten uns die Vermittler da auf dem Laufenden. Was moniert wird, muss im nächsten Jahr anders gemacht werden. Verwarnungen seitens der Erlaubnisbehörden sind bereits vorgekommen, von Bußgeldverfahren ist mir aber noch nichts bekannt, das wäre für die Berichte 2013 auch nicht angemessen angesichts der geschilderten Vorgeschichte.

Was wird typischerweise beanstandet?

Insbesondere bei sogenannten reinen Vermittlungen kommt es zu falschen Angaben. In den meisten Fällen kommt der Kunde eben nicht und fragt nach genau einem bestimmten Fonds, sondern er will Beratung und das darf dann nicht als Vermittlung, sondern muss als Beratung deklariert werden. Mit der Beratung gehen selbstverständlich umfangreiche Pflichten einher. Auch die Offenlegung der Zuwendungen wird bisweilen oftmals unterschlagen, da sträuben sich dem Prüfer natürlich die Haare.

Wann wird es ernst?

Wir gehen davon aus, dass die Prüfung für 2014, die Ende 2015 eingereicht werden muss, noch mit Verwarnungen und womöglich erstmals Bußgeldern auskommt. Erst ab 2015 mit Abgabe Ende 2016 sind wir in der realen Welt. Wer also heute nicht aufpasst, hat selber Schuld. Bei wiederholten gravierenden Fehlern kann dem Vermittler die Erlaubnis entzogen werden.

Gibt es schon erste Zahlen dazu?

Nein, ich bin mir auch nicht sicher, ob der DIHK eine solche Statistik herausgeben wird. Wir prüfen bundesweit, ich behaupte, es gibt keine IHK, die keine Prüfberichte von uns vorliegen hat. Wir werden in 2016 eine Statistik zu den Prüfberichten für 2014 auflegen, das wird dann sicher hochinteressant.

Von: Oliver Lepold

Quelle: DAS INVESTMENT.

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