Das Investment: „Steuerbefreiung für Altersvorsorge!“ Deutsches Aktieninstitut kritisiert Pläne für Fondssteuer

sjb_werbung_das_investment_300_200SJB | Korschenbroich 09.02.2016. Der Fiskus sollte alle Produkte zum langfristigen Vermögensaufbau sowie der betrieblichen und privaten Altersvorsorge gleich behandeln und von der Steuer befreien. Das fordert aktuell das von Christine Bortenlänger geführte Deutsche Aktieninstitut.

„Steuerlicher Rahmen muss ‚aktienfreundlicher‘ werden – Doppelte Besteuerung von Aktienerträgen konsequent vermeiden“, lautet der Titel der Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung des Deutschen Aktieninstituts (DAI).

Die Interessenvertretung der börsennotierten Aktiengesellschaften sowie Banken und Börsen in Deutschland sieht darin zwar „zahlreiche Verbesserungen“ gegenüber dem Diskussionsentwurf des Bundesministeriums für Finanzen aus dem Juli.

Doch: „Trotz der erreichten Fortschritte sind ergänzende Korrekturen im Gesetzentwurf notwendig, um eine weitere steuerliche Schlechterstellung von Aktien zumindest zu verringern oder – besser – ganz zu beseitigen und damit einen nachhaltigen Schaden für die Aktienkultur in Deutschland zu vermeiden.“

Privileg für Riester- und Rürup-Sparer

Unzureichend sind laut DAI beispielsweise die Regeln zu Investmentfonds, die von der Körperschaftsteuer befreit sind. Als so genannte steuerbegünstigte Anleger gelten derzeit beispielsweise Vorsorgesparer, die ihr Geld per zertifizierten Riester- und Rürup-Fondssparplänen am Aktienmarkt anlegen.

Insbesondere einzelne Produkte zur betrieblichen Altersversorgung (bAV) profitieren hingegen überhaupt nicht von diesen Ausnahmeregeln. Konkret betroffen sind die bAV-Durchführungswege Direktzusage, Direktversicherung und Pensionsfonds. Das sei inkonsistent, kritisiert das DAI.

„Diese Vehikel müssen unbedingt ebenfalls als ‚steuerbegünstigte Anleger‘ definiert werden“, heißt es vom DAI weiter. Damit wären die von ihnen genutzten Investmentfonds von der Körperschaftsteuerpflicht ausgenommen. Ansonsten werde ein Durchführungsweg der bAV künstlich begünstigt.

„Konstruktionsfehler des Gesetzentwurfs“

Nach DAI-Meinung dürfen Produkte zum langfristigen Vermögensaufbau, die nicht von staatlichen Förderungen profitieren, nicht zusätzlich diskriminiert werden: Alle Privatanleger, die beispielsweise per monatlichem Sparplan in Investmentfonds investieren, sollten ebenfalls von der Steuer befreit werden.

„Diese Ausnahmen sind nicht nur vermögenspolitisch gerechtfertigt, sie ergeben sich auch zwingend aus einem Konstruktionsfehler des Gesetzentwurfs im Zusammenhang mit der Teilfreistellung“, begründet das DAI ihre Forderung.

„Zwar wurde der Wert für die Teilfreistellung bei privaten Anlegern im Vergleich zum Diskussionsentwurf von 20 auf 30 Prozent erhöht.“ Dennoch könnten Anleger, deren Kapitalerträge den Sparerpauschbetrag nicht übersteigen, weiterhin gar nicht von der Teilfreistellung profitieren.

„Teilfreistellung von Mischfonds zu starr“

„Außerdem ist die Regelung zu Mischfonds zu starr“, kritisiert das DAI. Für die Teilfreistellung der gemischten Portfolios wird vorausgesetzt, dass Aktien mindestens ein Viertel des Fonds ausmachen.

Das Problem: Beispielsweise Lebenszyklusfonds weisen in der Regel nicht kontinuierlich einen Aktienanteil von mehr als 25 Prozent auf. Damit könnten sie die Teilfreistellung nicht in Anspruch nehmen, obwohl sie vor allem zur Altersvorsorge eingesetzt werden.

Von: Christian Hilmes

Quelle: DAS INVESTMENT.

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