Das Investment: Wie die Reform der Investmentsteuer Privatanleger belastet

sjb_werbung_das_investment_300_200Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat konkrete Pläne vorgelegt, wie eine „dauerhafte Umgehungsmöglichkeit“ im Steuerrecht verhindert werden soll. Doch das „bedarf einer zeitlichen Kappung des Bestandsschutzes“ bei der Abgeltungssteuer. Das dürfte deutschen Anlegern teuer zu stehen kommen.

Knapp 5.000 Euro als zusätzliche Steuerlast erwarten einen deutschen Anleger, der bei der Einführung der Abgeltungssteuer auf den Bestandsschutz für die Steuerfreiheit seiner Veräußerungsgewinne nach einjähriger Spekulationsfrist vertraute. Das zeigt unsere Beispielrechnung für die einmalige Anlage von 100.000 Euro Ende 2008:

Bei einem Stand des wichtigsten deutschen Börsenbarometers Dax von 4.810,2 Punkten am 30. Dezember 2008 investierte unser Musterkunde seinen sechsstelligen Anlagebetrag in einen indexnahen Aktienfonds. Aus seinen 100.000 Euro wurden in sieben mageren Zinsjahren ohne Berücksichtigung von Fondskosten stolze 213.784,04 Euro.

Dax wächst jährlich um rund 8 Prozent

Der Anstieg des Dax auf seinen gestrigen Schlusskurs von 10.283,44 Punkten entspricht einem durchschnittlichen Jahreswachstum von 11,5 Prozent. Um konservativ zu rechnen, sei im Folgenden das auch von Stiftung Warentest verwendete Dax-Wachstum von 8 Prozent unterstellt, das dem Durchschnitt der Jahre 1988 bis 2013 entspricht.

Ende 2017 stünde der Dax dieser Faustformel folgend bei 11.995,63 Punkten. Aus den anfänglichen 100.000 Euro wären demnach inzwischen 249.379,08 Euro geworden. Dieser Betrag wird angesetzt, um die zukünftigen Veräußerungsgewinne zu ermitteln. Denn künftig sollen alle Fondsanteile am 31. Dezember 2017 als veräußert gelten.

Altfonds gelten ab 2018 als Neuanschaffung

Das heißt für alle vor 2009 erworbenen Fondsanteile, dass sie vom Finanzamt so behandelt werden, als ob sie am 1. Januar 2018 angeschafft wurden. Mit anderen Worten: Nur noch bis Ende 2017 können sie steuerfrei mit Gewinn veräußert werden. Denn alle Wertzuwächse ab Anfang 2018 sind bei späterer Veräußerung steuerpflichtig.

Um diese Kappung des Bestandsschutzes auszugleichen, wird zwar ein Freibetrag in Höhe von 100.000 Euro pro Anleger eingeführt. Doch der Fiskus würde auch unserem Musterkunden tief in die Tasche greifen, sobald er mit seinen Kapitalerträgen den Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro beziehungsweise 1.602 Euro pro Ehepaar ausreizt.

Abgeltungssteuer auf Veräußerungsgewinne

Wenn der Musterkunde sein Geld weitere sieben Jahre per Index-Investment für sich arbeiten ließe, wären bei einem unterstellten 8-prozentigen Dax-Jahreswachstum aus seinen heutigen 213.784,04 Euro am 4. Januar 2023 exakt 366.425,85 Euro geworden. Allein in den letzten fünf Anlagejahren entstanden von 117.046,77 Euro.

Dieser Betrag ist Grundlage für die Berechnung der Abgeltungssteuer auf den Ertrag, der den Freibetrag von 100.000 Euro überschreitet: Auf 17.046,77 Euro werden demnach 25 Prozent (4.261,69 Euro) Abgeltungssteuer fällig. Hinzu kommen 383,55 Euro Kirchensteuer und 234,39 Euro Solidaritätszuschlag. Zusammen sind somit 4.879,63 Euro zu zahlen.

Beispielrechnung für die Anlage von 100.000 Euro in ein Dax-Investment am 30. Dezember 2008:

Berechnung der Steuerlast

zu versteuernder Teil des Veräußerungsgewinns: 17.046,77 Euro
– 25 Prozent Abgeltungssteuer: 4.261,69 Euro
– 9 Prozent Kirchensteuer: 383,55 Euro
– 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag: 234,39 Euro
= Teil-Veräußerungsgewinn nach Steuer: 12.167,13 Euro

Zu beachten ist aber außerdem, dass auf alle Erträge aus Investmentfonds, die überwiegend in Aktien oder Immobilien fortlaufend investieren, eine Teilfreistellung angewendet wird. Diese sollen mit der Reform der Investmentsteuer künftig generöser ausgelegt werden.

Von: Christian Hilmes

Quelle: DAS INVESTMENT.

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