Testamentsvollstreckung kann für Banken, Sparkassen, Vermögensverwalter und Family Offices ein lukratives Geschäftsfeld sein. Einfach verdient ist das Geld aber nicht. Gerade im Klein-Klein des Tagesgeschäfts gibt es viel zu beachten.
Es ist passiert: Der Mandant ist tot. Was nun, fragt sich der Testamentsvollstrecker. Jetzt gilt: Es gibt viel zu tun. Packen wir es an. Doch womit fängt man an? Nach Eröffnung des Testaments sollte der Testamentsvollstrecker unverzüglich gegenüber dem Nachlassgericht die Annahme des Testamentsvollstreckeramts erklären. Diese sollte er sich schriftlich bestätigen lassen, und er kann diese Bestätigung als Legitimationsersatz nutzen.
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