Steigende Steuersätze erhöhen die Relevanz der Grunderwerbsteuer als Rentabilitätsfaktor bei Immobilienkäufen. Durch passende Gestaltungen im Vorfeld einer Transaktion kann die Steuerlast mittels eines Share Deals verringert oder ganz vermieden werden.
Immobilientransaktionen unterliegen im Regelfall der Grunderwerbsteuer. Das gilt sowohl für den direkten Erwerb einer Immobilie im Wege eines Asset-Deals, wie auch für den mittelbaren Erwerb im Wege eines Share-Deals in Bezug auf eine grundstücksbesitzende Kapitalgesellschaft (Objektgesellschaft), wenn hierdurch mindestens 95 Prozent der Anteile an der Gesellschaft unmittelbar und/oder mittelbar in der Hand des Investors vereinigt werden („Fiktion des Eigentümerwechsels“). Auf die für Personengesellschaften geltenden Sondertatbestände wird im Rahmen dieses Beitrags nicht eingegangen.
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