Das Investment: P&R-Pleite schlägt Riesenwelle

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Es geht um 3,5 Milliarden Euro Anlegergeld: P&R, Anbieter von Direktinvestments in Seecontainer hat Insolvenz angemeldet. Was das für Anleger und für Vermittler bedeutet – und welche Forderung an die Politik laut wird. Mit einem Volumen von 3,5 Milliarden Euro, die Anleger hier im Laufe der Jahre investierten, kann sich dieser Fall zu einem der größten deutschen Anlegerskandale entwickeln: Der Anbieter von Direktinvestments in Schiffscontainer P&R  hat Insolvenz angemeldet. Das bestätigte ein Sprecher des Amtsgerichts München gegenüber unserem Portal. Am gestrigen Montag bestimmte das Gericht für drei Unternehmen aus dem P&R-Verbund vorläufige Insolvenzverwalter.

Die Insolvenzverwalter sind für die auf Insolvenzrecht spezialisierte Münchner Kanzlei Jaffé tätig: Für die P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs GmbH und die P&R Gebrauchtcontainer GmbH soll Michael Jaffé in Aktion treten. für die P&R Container Leasing GmbH wurde Philip Heinke zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestimmt.

Das in Bedrängnis geratene Unternehmen aus dem bayrischen Grünwald bot Investments in Schiffscontainer an. Das Geschäftsmodell: Anleger kaufen von P&R Container, mit denen Güter auf Frachtschiffen transportiert werden. Diese vermieten sie für einen festgelegten Zeitraum weiter – an Unternehmen, die Fracht verschiffen möchten. Um die Vermietung kümmert sich die P&R-Gruppe. Diese nimmt nach Ablauf der Mietzeit die Container auch wieder zurück. Bis zu 8 Prozent der investierten Summe sollen Anleger pro Jahr als Mieteinnahmen erhalten haben. Nach Verkauf des Containers und Preisabschlag zum Container-Neupreis sollen davon immerhin noch knapp 4 Prozent Rendite übrig geblieben sein, berichtete das Handelsblatt.

P&R ist kein ganz junges Unternehmen, seit 40 Jahren ist der Anbieter am Markt tätig. Bereits 2016 und 2017 seien Gerüchte über mögliche Probleme bei P&R laut geworden, die das Unternehmen jedoch bestritten habe. Bereits im Februar seien Medienberichten zufolge P&R-Anleger vertröstet und Mietauszahlungen verschoben worden. Ende Februar sei der Vertrieb angewiesen worden, keine weiteren Verträge mehr abzuschließen. Am gestrigen Montag dann die Bestätigung durch das Amtsgericht München: P&R ist insolvent.

Aufsichtsrechtliche Lücke schließen
Eine erste Bestandsaufnahme durch die vorläufig beauftragten Insolvenzverwalter kann mehrere Monate in Anspruch nehmen, heißt es auf der Seite Frachtcontainer-inso.de, auf der sich P&R-Anleger zum Stand der Dinge informieren können.

Anlässlich der Pleite meldete sich der Bundestagsabgeordnete von Bündnis 90/ Die Grünen Gerhard Schick zu Wort und forderte, im Sinne der Verbraucher eine Lücke in der Aufsicht über Finanzprodukte zu schließen: „P&R zeigt, dass die derzeitige Gesetzeslage Anleger in Deutschland weiterhin nur ungenügend vor nicht tragfähigen Geschäftsmodellen schützt“, zitiert das Handelsblatt. Am nicht regulierten, sogenannten Grauen Kapitalmarkt sei trotz milliardenschwerer Anlagesummen auch im Falle P&R kein Tragfähigkeitsgutachten eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers erforderlich gewesen. Die Aufsicht habe daher nur überwachen können, dass der Anlageprospekt vollständig, verständlich und widerspruchsfrei sei.

Für Vermittler könnte es unangenehm werden
Aber nicht allein die Anleger stehen angesichts der P&R-Insolvenz vor Problemen. Auch Vermittler, die entsprechende Direktinvestments verkauft haben, können jetzt in Bedrängnis geraten, sagt Rechtsanwalt Alexander Pfisterer-Junkert von BKL Rechtsanwälte. Die Münchner Kanzlei ist unter anderem auf die Beratung von unabhängigen Finanzdienstleistern, Sparkassen und Banken spezialisiert und vertritt Vermittler in der Abwehr von Anlegeransprüchen: „Es wäre allerdings nicht das erste Mal, dass sich individuelle Vermittler plötzlich im Fokus von Schadensersatzbegehren wiederfinden“, so Pfisterer-Junkert. Denn für Anlegeranwälte sei es einfacher und lukrativer, einzelne Vermittler anzugehen, als den Produktanbieter.

Wie betroffene Vermittler sich verhalten sollten, wenn ein Anlegeranwalt versucht, Kontakt aufzunehmen, erläutert der Rechtsanwalt im Interview mit DAS INVESTMENT.

Von: Iris Bülow
Quelle: Das Investment

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