Die in Aussicht gestellte gesetzliche Rente genügt Ihnen und außerdem haben Sie privat vorgesorgt? Achtung! Von den berechneten Rentenansprüchen kommt nur ein Teil auch bei Ihnen an. Krankenkasse und Finanzamt halten bei Rentnern vorher die Hand auf.
Mit diesen Abzügen müssen Sie rechnen
1. Gesetzliche Rente
Steuern
Zahlungen aus der gesetzlichen Rentenkasse werden bis zum Jahr 2040 schrittweise komplett steuerpflichtig. Diese „nachgelagerte Besteuerung“ startete 2005 mit einem steuerpflichtigen Rentenanteil von 50 Prozent. Wer dieses Jahr in Rente geht, muss bereits 72 Prozent seines Ruhestandsgehalts versteuern, sobald dieser Anteil den Steuerfreibetrag von 8652 Euro übersteigt. Für jeden neuen Rentner-Jahrgang steigt der steuerpflichtige Anteil an der Rente um zwei Prozentpunkte. Ab dem Jahr 2020 kommt jährlich ein Prozentpunkt hinzu.
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