SJB | Korschenbroich, 07.05.2014.Der Bundesgerichtshof macht Tausenden Lebensversicherungs-Kunden von Hoffnung: Wer seine Police zwischen 1994 und 2007 abgeschlossen und später gekündigt hat, könnte einen Großteil seiner Prämien zurückerhalten – ohne Abschläge.
Das entschied das oberste Gericht am Mittwoch in Karlsruhe. Über die genaue Höhe der Rückzahlungsansprüche muss nun das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart entscheiden, an das der BGH den Fall zurückverweist. Das Urteil könnte die Versicherungswirtschaft Millionen kosten.
Bereits im Dezember hatte der Europäische Gerichtshof die deutsche Regelung für mit Europarecht nicht vereinbar erklärt – und die deutschen Gerichte aufgefordert, ihre Rechtsprechung anzupassen. Der BGH hat dem Stuttgarter OLG klare Vorgaben gemacht.
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