Das Investment: Finanzministerium klärt Steuerfrage bei Madoff-Fonds

Noch immer werden Fonds abgewickelt, mit denen Investoren vor über zehn Jahren dem Anlagebetrüger Bernie Madoff aufsaßen. Doch muss man alle Rückzahlungen nun versteuern, oder lässt der Staat Gnade walten? Das hat das Finanzministerium jetzt geklärt. Gute Nachricht für Anleger in den Betrugsfonds von Bernard „Bernie“ Madoff: Eventuell noch anfallende Ausschüttungen sind steuerfrei. Das hat das Bundesfinanzministerium in einem Schreiben klargestellt.

Betroffen sind folgende Fonds:
• Herald (Lux) US Absolute Return Fund (ISIN: LU0350637061 und LU0350636923)
• Primeo Fund Primeo Select (ISIN KYG7243U1085)
• Thema Fund (ISIN: IE0030487957)
• Herald Fund SPC (ISIN: KYG441091090 und KYG441091173)

Hintergrund: Die Fonds sammelten Geld ein und bespeisten so die als Schneeballsystem betriebenen Hedgefonds von Bernie Madoff. Ende 2008 flog der Betrug auf, und der Manager wurde verhaftet. Die Fonds werden seitdem abgewickelt.

Nun ist ein steuerlicher Teil geregelt. Dabei unterscheidet man zwischen Anteilen, die vor dem 1. Januar 2009 (also vor der Abgeltungssteuer) gekauft wurden und seitdem in Privatvermögen liegen, und allen anderen Anteilen. Wobei die Frage berechtigt ist: Wenn der Betrug Ende 2008 aufflog, wer soll danach noch gekauft haben? Man kann also gut davon ausgehen, dass alle Bestände zu diesen sogenannten Altbeständen gehören. Nur privat müssen sie sein.

Und bei denen sind sämtliche Ausschüttungen steuerfrei, und zwar aus sogenannten Billigkeitsgründen, wie es in dem Schreiben heißt. Unter diesem Begriff fasst man im Rechtswesen die Eigenschaften „gerecht“ und „angemessen“ zusammen. Sollte der Anleger schon Steuern gezahlt haben, kann er die über die Steuererklärung zurückholen.

Auch die im Rahmen des neuen Investmentsteuerrechts eingeführten Vorabpauschalen sollen hier nicht anfallen. Was Kursgewinne angeht, so sollen auch die steuerfrei bleiben. Wobei das Ministerium davon ausgeht, dass gar keine steuerpflichtigen Gewinne anfallen.

Ebenfalls Infos gibt es zum Thema Ersatzbemessungsgrundlage. Die wird immer dann fällig, wenn eine Anlage zum 31. Dezember 2017 keinen offiziellen Börsen- oder Marktkurs und keinen Rücknahmepreis hatte. Was bei den Madoff-Fonds durchaus anzunehmen ist. In solchen Fällen muss der Anleger bei Verkauf seiner Investments grundsätzlich 30 Prozent des Betrags als Gewinn ansetzen und versteuern. Bei den Madoff-Fonds fällt aber auch das weg. Allerdings kann man auch die Verluste nicht mit Gewinnen aus anderen Geldanlagen verrechnen.

Soweit zu durchgängigen Privatbeständen. Sollten die Madoff-Fonds irgendwann mal in einem Betriebsvermögen gelegen haben oder ab 2009 gekauft worden sein, sind sämtliche Ausschüttungen steuerpflichtig.

Von: Andreas Harms
Quelle: Das Investment

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