FundResearch fragt nach, Experten antworten: Jeden Monat stellen wir eine aktuelle Frage zum Thema MiFID II. Wer die Einhaltung der neuen Regelungen überprüft und welche Strafen bei Nichteinhaltung drohen, erklärt diesen Monat Dr. Markus Lange, Rechtsanwalt und Partner bei der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG.
An wen können sich Berater bei Fragen wenden? Wer überprüft die Einhaltung der neuen Regelungen und was passiert, wenn sie nicht korrekt umgesetzt werden? Welche Strafen drohen?
Für die Beantwortung dieser Fragen kommt es maßgeblich darauf an, in welcher Rolle ein Berater tätig wird. Wenn es sich bei dem Berater um ein durch die BaFin lizenziertes und den Anforderungen des WpHG unterliegendes Finanzdienstleistungsinstitut bzw. Wertpapierdienstleistungsunternehmen handelt, liegt es nahe, sich mit Fragen unmittelbar an einen Ansprechpartner bei der BaFin zu wenden und ggf. auch an regelmäßig stattfindenden einschlägigen Informationsveranstaltungen der BaFin teilzunehmen. Die BaFin hat in diesem Zusammenhang auch die Möglichkeit eröffnet, auf elektronischem Wege Fragen (und idealerweise damit verbundene Lösungsvorschläge) einzureichen.
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