Das Investment: Erbschaftssteuer: Neuregelung kann teuer werden

sjb_werbung_das_investment_300_200

 SJB | Korschenbroich, 17.03.2015. Die ersten Eckpunkte zur geplanten Reform Erbschaftssteuer liegen auf dem Tisch. Das Vererben oder Schenken von Firmen dürfte schon bald teurer und bürokratischer werden, meint Steuerexperte Michael Bormann

Mitte Dezember hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass eine steuerfreie Vererbung oder Verschenkung von Firmen verfassungswidrig sei, wenn konkrete Bedingungen fehlten. Seit dem Urteil wird hinter den Kulissen heftig darum gestritten, wie künftige Regelungen aussehen sollten. Bislang ist es so, dass Erben von Unternehmen  von der Erbschaftssteuer weitgehend oder sogar ganz befreit sind, wenn sie mehrere Jahre fortgeführt werden und die Arbeitsplätze erhalten bleiben.

Bei Betrieben mit nicht mehr als 20 Mitarbeitern fällt sogar generell keine Erbschaftssteuer an. Andere Vermögen – also zum Beispiel Aktiendepots oder Immobilien – unterliegen dagegen im Erbfall dem Zugriff des Finanzamts. Diese Ungleichbehandlung hielten die obersten Verfassungsrichter nicht für mit dem Grundgesetz vereinbar.
Eigentlich hat der Gesetzgeber bis Mitte kommenden Jahres Zeit, die Erbschaftssteuer neu zu regeln. Bundesfinanzminister Schäuble drückt aber aufs Tempo und will schon bis Ende April einen Gesetzesentwurf ins Kabinett einbringen. Die Eckpunkte sickerten bereits durch. Danach müssen Firmenerben künftig mit mehr Bürokratie und höheren Steuerlasten rechnen.

Freigrenze von 20 Millionen Euro
Im Gespräch ist, dass künftig schon ab einem Unternehmenswert von mehr als 20 Millionen Euro geprüft wird, ob die Zahlung der Erbschaftssteuer die Fortführung des Unternehmens und damit Arbeitsplätze gefährdet. Problematisch an der angedachten Freigrenze ist, dass sich die anfallende Steuer bei ihrem Überschreiten sprunghaft erhöht. Erben von Firmen mit einem Betriebsvermögen von 19.999.999 Euro blieben von der Steuer befreit, bei Betriebsvermögen von 20.000.001 Euro aufwärts müssten die Erben an den Fiskus zahlen. Bei der sogenannten Bedürfnisprüfung, die über eine mögliche Steuerbefreiung entscheidet, soll künftig auch das private Vermögen der Erben oder Beschenkten berücksichtigt werden.

Nach den Plänen des Finanzministers soll bei kleineren Unternehmen die Erbschaftssteuer zudem nur dann wegfallen, wenn sie sieben Jahre lang die Arbeitsplätze erhalten. Dies soll anhand der Lohnsumme überprüft werden. Bislang müssen nur Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten nachweisen, dass die Arbeitsplätze bestehen bleiben, damit keine Erbschaftssteuer anfällt. Künftig soll dies schon bei Firmen mit einem Betriebsvermögen von mehr als einer Million Euro gelten.

Vor allem Unionspolitiker aus Süddeutschland, wo es besonders viele mittelständische Unternehmen gibt, haben Widerstand gegen die publik gewordenen Eckpunkte angekündigt. Es kann sich also noch einiges ändern. Am einfachsten wäre es, wenn der Gesetzgeber die Erbschaftssteuer ganz abschaffen würde. Im vergangenen Jahr brachte sie es auf weniger als 5,5 Milliarden Euro. Das entspricht gerade einmal 2 Prozent des gesamten Steueraufkommens. Die Erfahrung lehrt allerdings, dass Steuervereinfachungen in Deutschland eher die Ausnahme bilden.

Vor diesem Hintergrund kann es durchaus Sinn machen, eine mögliche Übertragung von Firmenvermögen zügig zu überprüfen. Die alten Regelungen gelten nur noch maximal bis zum 30. Juni 2016.

Über den Autor: Michael Bormann ist Steuerexperte und Gründungspartner bei bdp Bormann Demant & Partner

Von: Michael Bormann

Quelle: DAS INVESTMENT

Siehe auch

Fundview: Jörg Held von ETHENEA: „Bei vielen Investment-Häusern ist aktives Management in Vergessenheit geraten“

Im Wettbewerb überzeugen derzeit vor allem passive Produkte mit vielen Zuflüssen. Jörg Held, Head of Portfolio Management bei ETHENEA, sieht vor allem die eigene Inflexibilität und Benchmark-Fokus vieler Mischfonds als Grund dafür.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert