Das Investment: Diskussion über Abschaffung der Abgeltungssteuer gescheitert

sjb_werbung_das_investment_300_200 SJB | Korschenbroich, 09.07.2014. Die Debatte über eine mögliche Abschaffung der Abgeltungssteuer ist gescheitert. Eine Wiederaufnahme der Diskussion ist erst nach Ende der aktuellen Legislaturperiode denkbar. Marc-Oliver Lux von Lux & Präuner in München, erklärt, warum die Abschaffung für die meisten Sparer ein Nachteil ist.

Die 2009 eingeführte Abgeltungssteuer bleibt – zunächst. So lauten zumindest die jüngsten Signale aus dem politischen Berlin, zur kürzlich gestarteten Diskussion über eine mögliche Abschaffung der 2009 eingeführten Abgeltungssteuer. Obwohl Finanzminister Wolfgang Schäuble einer Abschaffung der pauschalen 25-prozentigen Besteuerung von Kapitaleinkünften grundsätzlich positiv gegenübersteht, ist nach den jüngsten Äußerungen des Ministers mit einer Wiederaufnahme der Debatte erst 2017 oder 2018 nach Ende der aktuellen Legislaturperiode zu rechnen.

Bei den Branchenverbänden wie dem BVI Deutscher Fondsverband steht das Thema daher auch nicht oben auf der Agenda. Einig sind sich Fachleute aber, dass die Abschaffung nachteilig für die meisten Sparer ist.

Die Abgeltungssteuer wurde 2009 vom damaligen SPD-Bundesfinanzminister Peer Steinbrück eingeführt, um die Kapital- und Steuerflucht aus Deutschland einzudämmen. Daher werden seit über fünf Jahren statt des persönlichen Einkommensteuersatzes von bis zu 45 Prozent auf Kapitalerträge pauschal 25 Prozent fällig.

Steinbrück verteidigte dies damals mit Blick auf die Kapitalabwanderung in Steueroasen mit den bereits legendären Worten: “Besser 25 Prozent von x als 45 Prozent von nix.” Dieses Argument hat nach Meinung einiger SPD-Politiker ausgedient, weil sich die Möglichkeiten für Steuerflüchtlinge, ihr Geld am Fiskus vorbei zu schleusen, zuletzt reduziert hätten. Es zeichnet sich ein weltweiter Datenaustausch über Zinseinkünfte ab, bei dem auch bisherige Steueroasen wie die Schweiz, Luxemburg oder Singapur mitmachen wollen.

Die Abschaffung der pauschalen Besteuerung stößt indes bei Fachleuten auf Kritik. Die Wiedereinführung des persönlichen Steuersatzes trifft in erster Linie die Sparer, vor allem diejenigen, die Gelder für ihre Altersvorsorge zurücklegen. Der BVI lehnt eine Abschaffung der Abgeltungssteuer auch deswegen ab, da dieser Schritt gerade in der Aktienanlage einer faktischen Enteignung des Sparers gleichkomme.

So müssten bei Dividenden, die zu den Unternehmensgewinnen zählen, die gesamte Besteuerung berücksichtigt werden: Gewinne einer deutschen Aktiengesellschaft unterliegen nämlich schon heute einer Besteuerung von 15 Prozent Körperschaftsteuer plus rund 15 Prozent Gewerbesteuer, so dass von 100 Euro Unternehmensgewinn nur 70 Euro an die Aktionäre ausgeschüttet werden können.

Hierauf greife noch die Abgeltungsteuer mit 25 Prozent, so dass den Aktionären letztlich nur rund 50 Euro nach Steuern verbleiben. „Unternehmensgewinne werden letztlich also mit rund 50 Prozent – und damit höher als andere Einkünfte – besteuert. „Eine weitere Steuererhöhung würde die bestehende Ungerechtigkeit weiter steigern”, so der BVI. Ein ähnlicher Effekt bestehe bei Veräußerungsgewinnen bei Aktien.

Unsere Einschätzung: Die Gier der Politiker nach noch mehr Steuereinnahmen ist unerschöpflich. Der Steuerwahn steigt proportional zu immer neuen Ausgabeprogrammen unter dem Motto „Umverteilung“ und „soziale Gerechtigkeit“.

Unter der irrsinnigen Annahme, das Großkapital zu treffen, soll früher oder später auch der Sparer wieder stärker geschröpft werden, der mit seinem – bereits versteuerten Geld – Altersvorsorge betreibt.

Vor Einführung der Abgeltungssteuer gab es zumindest eine Spekulationsfrist, die Langfristsparer mit Steuerfreiheit belohnt hat. Jetzt einfach wieder die alte Regelung des persönlichen Steuersatzes zu fordern, grenzt an Verarschung aller Sparer.

Von: Marc-Oliver Lux

Quelle: DAS INVESTMENT.

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