Die ab dem 25. Mai 2018 geltende EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) könnte auch Vermögensverwalter hart treffen, wenn sich diese nicht entsprechend vorbereiten und aktiv werden. Vor allem im Hinblick auf die möglichen Strafen von bis zu 4% des jährlichen Konzernumsatzes.Das ist die Meinung von Jens Klemann, geschäftsführender Gesellschafter bei Strateco, einer Strategie- und Management-Beratungsgesellschaft mit Sitz in Bad Homburg. Klemann ist außerdem Aufsichtsrat des Multi-Family-Offices Allington Investors.
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