Fragen- und Antworten- Kataloge zu bestimmten regulatorischen Themen sind kein ganz neues Instrument der Aufsichtsbehörden. Sowohl die europäische Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA als auch die BaFin haben in den vergangenen Jahren wiederholt auf diese Weise Fragestellungen behandelt, mit denen Marktteilnehmer generell oder jedenfalls hinreichend häufig konfrontiert waren, wenn sie neue regulatorische Anforderungen zu erfüllen hatten. Die Behörden geben auf diese Weise – formalrechtlich zwar unverbindliche, aber praktisch doch oft bedeutsame – Hinweise zur Auslegung bestimmter Tatbestände und zu ihren damit verbundenen Erwartungen an die Anwenderpraxis. (Insofern ähnlich den MaComp der BaFin, siehe dazu MiFID-Radar in Citywire Ausgabe 40, Mai 2018.) Die Rechtsanwender können sich dadurch auf die behördliche Verwaltungspraxis einstellen, und die Behörden behalten gleichzeitig eine gewisse Flexibilität, durch Ergänzung der Fragen und Antworten auf neue Aspekte einzugehen oder gegebenenfalls auch durch Änderungen sich wandelnden Sichtweisen Rechnung zu tragen.
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