Citywire: BaFin ändert Antrag auf Zulassung als Wertpapierhandelsunternehmen

teaser_logo_citywire_300_200Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ändert die Beantragung zur Zulassung als Wertpapierhandelsunternehmen oder Wertpapierhandelsbank. Wertpapierhandelsunternehmen oder –handelsbanken müssen ab dem 3. Januar 2018 die Delegierte Verordnung (EU) 2017/1943 beachten, wenn sie einen Erlaubnisantrag stellen. § 32 Absatz 1 Satz 2 KWG in Verbindung mit § 14 AnzV gelten für sie nicht mehr. Konkret bedeutet dies, dass der der Antrag nicht mehr, wie bisher möglich, formlos schriftlich gestellt werden kann. Der Erlaubnisantrag ist schriftlich in dreifacher Ausfertigung bei der Bundesanstalt einzureichen.

...Weiterlesen bei Citywire | SJB. Mehr. Als Fonds. Kaufen. |

Siehe auch

e-fundresearch: Deutschland: Wege aus dem Stillstand

Im besten Fall sollte das deutsche Wirtschaftswachstum 2024 konstant geblieben sein. Die aktuellen Konsensprognosen gehen von einem Anstieg um 0,6% im Jahr 2025 aus. Dies ist zwar eine Verbesserung, bleibt aber enttäuschend schwach. Kürzlich hat die Bundesbank ihre Prognosen drastisch nach unten korrigiert und rechnet nun für 2025 mit einem Wachstum von nur noch 0,2% …

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert