Die Neufassung der Verordnung für freie Finanzdienstleister ist die erwartete Zumutung für den 34f-Vertrieb. Mehr aber auch nicht. So bleiben Provisionen erlaubt – nach bisherigem Stand jedenfalls.
Der Referentenentwurf aus dem Wirtschaftsministerium zur Neufassung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) für freie Finanzdienstleister mit Zulassung nach Paragraf 34f Gewerbeordnung wird bei den Betroffenen einerseits für Entsetzen, andererseits aber auch für Erleichterung sorgen.
Für Entsetzen in erster Linie wahrscheinlich deshalb, weil der Entwurf – wie erwartet – die Pflicht enthält, telefonische Beratungsgespräche mit Kunden “zur Beweissicherung” aufzuzeichnen und auch die elektronische Kommunikation dauerhaft zu speichern.
...Weiterlesen bei Cash.Online| SJB. Mehr. Als Fonds. Kaufen. |