Mit einer Verspätung von mehreren Monaten liegt nun endlich der erste Referentenentwurf für die neue Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) für den freien Vertrieb vor. Demnach kommt unter anderem die Pflicht der Finanzdienstleister zur Aufzeichnung von Telefonaten. Mit der neuen Verordnung sollen die Regelungen der EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID II, die bereits Anfang 2018 in Kraft getreten ist, nun auch für den freien Vertrieb mit Zulassung nach Paragraf 34f Gewerbeordnung umgesetzt werden. Der Entwurf mit Datum von gestern (7. November) stammt aus dem Ministerium für Wirtschaft und Energie von Minister Peter Altmaier (CDU). Er umfasst inklusive Begründung 22 Seiten und fasst große Teile der FinVermV neu.
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