Das Investment: 34f-Berater: „Die Prüfanforderungen sind zu umfangreich“

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 SJB | Korschenbroich, 01.07.2015. Finanzanlagenvermittler nach Paragraf 34f GewO müssen jährlich einen vom Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater erstellten Prüfbericht bei ihrer zuständigen Behörde einreichen. Daniel Ziska, Steuerberater und steuerpolitischer Berater beim AfW Bundesverband Finanzdienstleistungen, über Umsetzung und Probleme in der Praxis.

DAS INVESTMENT: Ende 2014 hätten die Prüfberichte für das Jahr 2013 eingereicht werden müssen. Hat die Branche dies gemeistert?

Daniel Ziska: Der AfW hat kaum Rückmeldungen seiner Mitglieder in dieser Frage bekommen, daher gehen wir davon aus, dass es zu keinen großen Verzögerungen gekommen und es in vielen Fällen geklappt hat. Je nach Bundesland sind verschiedene Behörden die Empfänger der Prüfberichte – Industrie- und Handelskammern oder Gewerbeämter. Unser Eindruck ist, dass Rückfragen am ehesten von den IHKs kommen. Diese scheinen kritischer zu prüfen als die Gemeindebehörden. Das ist auch verständlich.

Warum?

Die Kammern würden offensichtlich gern sehr viel ausführlicher prüfen. Im Frühjahr 2014 wurde der IDW-Prüfstandard entwickelt und wie bei einem Gesetzverfahren konnten interessierte Kreise zuvor zum Entwurf Stellung nehmen. Es gab vier Stellungnahmen. Während Steuerberater- und Wirtschaftsprüferverband eher organisatorische und formelle Dinge bemängelt haben, war der Grundtenor des DIHK, dass die Prüfung insgesamt sehr viel ausführlicher sein sollte. Sprich, es sollte mehr geprüft, mehr dokumentiert, mehr gehaftet und mehr berichtet werden.

Diese Vorschläge wurden aber so nicht umgesetzt?

Nein, der im April 2014 veröffentlichte verpflichtende Prüfstandard für Wirtschaftsprüfer unterscheidet sich bei den Eingaben kaum vom Entwurf. Leider wurden auch die Anregungen des AfW nicht übernommen. Der Verband hatte dargelegt, warum es nicht sinnvoll ist, bei den hier betroffenen Kleinst- und Kleinunternehmen ein Maß anzusetzen, welches fast an die Anforderungen für Finanzdienstleistungsinstitute heranreicht.

Zum Beispiel?

Die Prüfungsanforderungen sind teilweise überschießend und völlig überzogen für kleinere Unternehmen, zum Teil gibt es da Doppelprüfungen. Als Prüfer hat man etwa auch noch die Prospekte zu prüfen, die der Finanzanlagenberater herausgibt. Das ist abstrus, denn die Prospekte sind ja bereits geprüft. Zudem wird eine unnötige Prüfung von Kontoaufstellungen und Kontoauszügen verlangt und die Prüfungspflichten zur Annahme von Kundengeldern sind überschießend. Für die Sicherheit des Verbrauchers bietet das alles keinen Mehrwert. Der IDW Standard ist allerdings nur für Wirtschaftsprüfer verpflichtend, für Steuerberater stellt er eine Orientierungshilfe dar. Letztere müssen sich nicht danach ausrichten.

Gibt es schon einen Überblick wie die Prüfung des Jahres 2013 für die 34f-Berater gelaufen ist?

Es gibt bisher keine Zahlen dazu, einige Kammern prüfen auch immer noch. Natürlich gibt es Unregelmäßigkeiten. Aber was sind Fehler? Wir kennen einen krassen Fall, da hatte der Prüfer den alten MaBV-Bericht mit neuen Jahreszahlen versehen und nicht gemerkt, dass sich gesetzlich etwas geändert hatte. So etwas wird natürlich sofort zurückgewiesen. Die anderen uns bekannten Monierungen waren keine Fehler, sondern eher unterschiedliche Auffassungen, darüber, was wie zu berichten ist. Die Behörden sprechen dann gegebenenfalls Hinweise aus, von Bußgeldbescheiden ist mir noch nichts bekannt.

Was kostet eine ordentliche Prüfung?

Unsere Prüfberichte liegen bei 12 bis 20 Seiten. Was den Preis anbelangt, muss man folgendermaßen rechnen: Ein Wirtschaftsprüfer hat einen Stundensatz von etwa 120 bis 180 Euro. Man hat einige Schritte in der Prüfung zu gehen und muss diese dokumentieren. Bei einer großen Masse an Berichten, die alle sehr ähnlich strukturiert sind, kann man mit dem gleichen System arbeiten und vereinfachen. Aber die 1.200 Euro wie sie vor Verabschiedung der Regelung vom Wirtschaftsministerium geschätzt wurden, halte ich im Schnitt schon für valide.

Es gibt im Markt aber sehr viel günstigere Angebote, etwa von Maklerpools.

Das ist richtig. Deutlich unter dieser Schwelle liegende Angebote sind mit anderen Dingen verknüpft, zum Beispiel einer Ausschließlichkeitsanforderung bei den Pools. Das ist wohl querfinanziert, sonst ist das wirtschaftlich langfristig kaum tragbar. Bei einem kleinen Vermittler mit begrenztem Geschäftsumfang kann man eine Prüfung auch für 600 Euro machen. Aber bei 60 bis 70 Beratungen im Jahr braucht man jeweils zehn Stunden Zeit, sonst ist das nicht ordnungsgemäß durchzuführen.

Von: Oliver Lepold

Quelle: DAS INVESTMENT.

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