Axxion hat uns darüber informiert, dass folgende Fonds zum 24. Februar 2015 fusionieren. Dies bedeutet, dass die Anteile des „abgebenden Fonds“ in einem von der KVG vorgegebenen Verhältnis in den „aufnehmenden Fonds“ aufgehen. Dieses Umtauschverhältnis wird von der KVG am Fusionstag bekannt gegeben.
Abgebender Fonds | ISIN | Aufnehmender Fonds | ISIN |
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Concept I Sicav – AD-VANCED ETF-DACHFONDS P | LU0336716872 | MULTIWERT SUPERFUND – ABSOLUTE RETURN C | LU1152094345 |
Die letzte Ausgabe des „abgebenden Fonds“ findet über die FFB am 12. Februar 2015 statt. Die letzte Rücknahme des „abgebenden Fonds“ findet über die FFB am 12. Februar 2015 statt.
Bei der Fondszusammenlegung werden wir entsprechend dem Vorschlag der Fondsgesellschaft verfahren.
Pläne in dem „abgebenden Fonds“ werden automatisch auf den „aufnehmenden Fonds“ umgestellt und dort fortgeführt.
Bitte beachten Sie hierbei die eventuell abweichenden Anlageschwerpunkte. Soll zur Abdeckung der ursprünglich verfolgten Anlageziele ein anderer Fonds genutzt werden, benötigen wir unbedingt einen gesonderten Auftrag.
Wir weisen darauf hin, dass die Verschmelzung unter Umständen für Ihre Kunden steuerliche Konsequenzen hat. Wir empfehlen Ihren Kunden daher, sich bei ihrem Steuer- bzw. Finanzberater über die steuerlichen Auswirkungen gemäß den Steuergesetzen in ihrem Wohnsitz- oder Aufenthaltsland zu informieren.
Wir werden die Bestandskunden des aufnehmenden Fonds ebenfalls schriftlich über die Fondsfusion informieren.
Anbei finden Sie den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung
Concept I Sicav
15, rue de Flaxweiler, L–6776 Grevenmacher
R.C.S. Luxembourg B 135989
MITTEILUNG AN DIE AKTIONÄRE DES
Concept I Sicav – AD-VANCED ETF-DACHFONDS
(ISIN: LU0942125708; LU0336716872)
AXXION S.A.
15, rue de Flaxweiler, L-6776 Grevenmacher
R.C.S. Luxemburg 82 112
MITTEILUNG AN DIE ANTEILINHABER DES
MULTIWERT SUPERFUND – ABSOLUTE RETURN (LU0208670512; LU1152094345)
Die Anleger der oben genannten Teilfonds werden hiermit unterrichtet, dass der Verwaltungsrat der Concept I Sicav sowie der Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft des MULTIWERT SUPERFUND, die Axxion S.A., im Einklang mit den gegenwärtig gültigen gesetzlichen, aufsichtsbehördlichen sowie vertraglichen Bestimmungen beschlossen haben, den Teilfonds Concept I Sicav – AD-VANCED ETF-DACHFONDS (SICAV Teil I des Gesetztes vom 17. Oktober 2010 / der „übertragende Teilfonds“) mit Wirkung zum 24. Februar 2015 in den Teilfonds MULTIWERT SUPERFUND – ABSOLUTE RETURN (FCP Teil I des Gesetztes vom 17. Oktober 2010 / der „übernehmende Teilfonds“) zu verschmelzen. Der Umtausch der Anteile erfolgt auf der Basis der Anteilwerte vom 23. Februar 2015. Die Aktienklassen P (LU0336716872) und N (LU0942125708) des übertragenden Teilfonds werden mit der Anteilklasse C (LU1152094345) des übernehmenden Teilfonds verschmolzen.
Der Verwaltungsrat der Concept I Sicav sowie die Verwaltungsgesellschaft erachten die Verschmelzung im Interesse der Anleger als vorteilhaft, da der übertragende Teilfonds von der strategischen Ausrichtung und der Investmentphilosophie dem übernehmenden Teilfonds entspricht und damit die Möglichkeit besteht, dass, durch die mit der Verschmelzung einhergehende Erhöhung des Teilfondsvermögens, die Kostenquote für die verbleibenden Anleger reduziert werden kann. Angesichts der Möglichkeit einer wirtschaftlich effektiveren Verwaltung eines kombinierten Portfolios, soll der übertragende Teilfonds mit dem übernehmenden Teilfonds verschmolzen werden und damit letztendlich eine Erwirtschaftung höherer Erträge für die Anteilinhaber beider bisherigen Teilfonds erreicht werden.
Für die Aktionäre des übertragenden Teilfonds ergeben sich durch die Verschmelzung mit dem übernehmenden Teilfonds folgende Änderungen:
Die Aktionäre des Teilfonds Concept I Sicav – AD-VANCED ETF-DACHFONDS verlieren durch die Verschmelzung ihren Aktionärsstatus und die damit verbundenen Aktionärsrechte.
Anlageberater des übertragenden Teilfonds war die PEH Wertpapier AG und als vertraglich gebundener Vermittler des Anlageberaters agierte die Advanced Dynamic Asset Management GmbH. Für den übernehmenden Teilfonds übernimmt die PEH Wertpapier AG die Funktion des Investmentmanagements.
Die Anlagepolitik hat sich teilweise wie folgt geändert:
Der Rücknahmeabschlag, die Betreuungsgebühr und die Verwahrstellengebühr sind in beiden Teilfonds identisch. Die Erfolgsvergütungen im übertragenden und übernehmenden Teilfonds sind bereits zum Verschmelzungszeitpunkt im jeweiligen Anteilpreis berücksichtigt, sodass Anleger des untergehenden Teilfonds nur zukünftig anfallende Erfolgsvergütung des übernehmenden Teilfonds tragen müssen.
Alle aufgelaufenen Erträge im übertragenden und übernehmenden Teilfonds sind bereits zum Verschmelzungszeitpunkt im jeweiligen Anteilpreis berücksichtigt, sodass Anleger des untergehenden Teilfonds nur an zukünftigen Erträgen des übernehmenden Teilfonds partizipieren werden.
Beim übertragenden Teilfonds gab es kein Mindestzeichnungsbetrag. Der Mindestzeichnungsbetrag im übernehmenden Teilfonds beträgt EUR 25,-.
Anlegern des übertragenden Teilfonds wird empfohlen, sich über den aufnehmenden Teilfonds zu informieren und insbesondere die wesentlichen Anlegerinformationen zu lesen. Die wesentlichen Anlegerinformationen sind auf der Homepage der Verwaltungsgesellschaft (www.axxion.lu) einzusehen und am Sitz der Verwaltungsgesellschaft, den Zahl- und Informationsstellen sowie der Verwahrstelle kostenlos erhältlich. Weitere Informationen über die Verschmelzung können bei der Verwaltungsgesellschaft erfragt werden. Alle Vermögenswerte des übertragenden Teilfonds werden am Tage der Verschmelzung auf den übernehmenden Teilfonds übertragen.
Aufgrund der Verschmelzung und der Zusammenlegung der beiden Portfolien kann es während eines Zeitraums von 6 Monaten nach dem Wirksamwerden der Verschmelzung zu kurzfristigen Anlagegrenzverletzungen kommen. Durch eine entsprechende Umschichtung des Portfolios des übernehmenden Teilfonds werden die etwaigen Anlagegrenzverletzungen jedoch umgehend im Interesse der Anleger in die gesetzlich vorgeschrieben Grenzen zurückgeführt.
Rechts-, Beratungs- oder Verwaltungskosten, die mit der Vorbereitung und Durchführung der Verschmelzung verbunden sind, werden den betroffenen Teilfonds nicht belastet.
Der Bericht des Wirtschaftsprüfers über die Verschmelzung ist auf Anfrage bei der Verwaltungsgesellschaft erhältlich.
Die letztmalig getrennte Berechnung der Anteilwerte findet am 23. Februar 2015 statt. Der effektive Verschmelzungstag ist der 24 Februar 2015.
Es ist geplant die Verschmelzung steuerneutral durchzuführen. Um zu klären, ob die Verschmelzung für Sie als Aktionäre des übertragenden Teilfonds in Ihrem Herkunftsland steuerliche Konsequenzen hat, konsultieren Sie bitte einen Steuerberater.
Zeichnungen für den übertragenden Teilfonds, die bis zum 16. Februar 2015, 17:00 Uhr Luxemburger Zeit eingehen, werden gemäß den Annahmeschlusszeiten des derzeit gültigen Verkaufsprospektes abgerechnet. Danach wird das Anteilscheingeschäft für Zeichnungen des übertragenden Teilfonds eingestellt. Zeichnungen und Rücknahmen im übernehmenden Teilfonds bleiben davon unberührt. Anteilinhaber, die mit den o.g. Änderungen nicht einverstanden sind, haben das Recht, die kostenlose Rücknahme ihrer Anteile innerhalb von 30 Tagen, beginnend ab dem Tag dieser Veröffentlichung, bis zum 16. Februar 2015, 17:00 Uhr Luxemburger Zeit, zu beantragen. Diese werden gemäß den Abrechnungsmodalitäten des derzeit gültigen Verkaufsprospektes abgerechnet. Nach diesem Termin ist eine Rückgabe der Anteile am übertragenden Teilfonds nicht mehr möglich. Anleger des übertragenden Teilfonds, die ihre Anteile nicht innerhalb dieser Frist zurückgegeben haben, erhalten am ersten Bankarbeitstag nach der letztmalig getrennten Berechnung der Anteilwerte die Anteile des übertragenden Teilfonds in Anteile des übernehmenden Teilfonds getauscht und haben nach der Verschmelzung das Recht die Anteile des übernehmenden Teilfonds zurückzugeben.
Der Verkaufsprospekt sowie die wesentlichen Anlegerinformationen sind am Sitz der Verwaltungsgesellschaft, den Zahl- und Informationsstellen sowie der Verwahrstelle kostenlos erhältlich.
Luxemburg, im Januar 2015 / Der Verwaltungsrat / Axxion S.A.