LGT hat uns darüber informiert, dass folgende Fonds zum 31. Oktober 2014 fusionieren. Dies bedeutet, dass die Anteile des „abgebenden Fonds“ in einem von der KAG vorgegebenen Verhältnis in den „aufnehmenden Fonds“ aufgehen. Dieses Umtauschverhältnis wird von der KAG am Fusionstag bekannt gegeben.
Abgebender Fonds | ISIN | Aufnehmender Fonds | ISIN |
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LGT CF Stategy 1 Year- B | LI0242835598 | LGT Fixed Income Dynamic Shield- B | LI0008231933 |
Die letzte Ausgabe und Rücknahme von Anteilen des „abgebenden Fonds“ wird über die FFB am 24. Oktober 2014 stattfinden.
Bei der Fondszusammenlegung werden wir entsprechend dem Vorschlag der Fondsgesellschaft verfahren. Pläne in dem „abgebenden Fonds“ werden automatisch auf den „aufnehmenden Fonds“ umgestellt und dort fortgeführt.
Bitte beachten Sie hierbei die eventuell abweichenden Anlageschwerpunkte. Soll zur Abdeckung der ursprünglich verfolgten Anlageziele ein anderer Fonds genutzt werden, benötigen wir unbedingt einen gesonderten Auftrag.
Wir weisen darauf hin, dass die Verschmelzung unter Umständen für Ihre Kunden steuerliche Konsequenzen hat. Wir empfehlen Ihren Kunden daher, sich bei ihrem Steuer- bzw. Finanzberater über die steuerlichen Auswirkungen gemäß den Steuergesetzen in ihrem Wohnsitz- oder Aufenthaltsland zu informieren.
Wir werden die Bestandskunden des aufnehmenden Fonds ebenfalls schriftlich über die Fondsfusion informieren.
Anbei finden Sie den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung
Anlegerinformation an die Anleger des übernehmenden Teilfonds LGT Fixed Income Dynamic Shield des LGT Dynamic Shield gemäss Art. 43 UCITSG i.V.m. Art. 62 ff. UCITSV
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Die Verwaltungsräte der LGT Portfolio Management AGmvK, Vaduz und der LGT Capital Partners (FL) AG, Vaduz haben beschlossen, die folgende Verschmelzung der folgenden Teilfonds liechtensteinischen Rechts vorzunehmen:
Übertragender Teilfonds der
LGT Portfolio Management AGmvK
Übernehmender Teilfonds des LGT Dynamic Shield
LGT CF Strategy 1 Year – Anteilsklasse (EUR) B
LGT Fixed Income Dynamic Shield – Anteilsklasse (EUR) B ISIN LI0008231933
LGT CF Strategy 1 Year – Anteilsklasse (CHF) B
LGT Fixed Income Dynamic Shield – Anteilsklasse (CHF) B ISIN LI0121391937
Die FMA hat diese Verschmelzung am 11. September 2014 genehmigt.
Diese Anlegerinformation gibt den Anlegern der übernehmenden Teilfonds Auskunft über:
a) Hintergrund und Beweggründe für die geplante Verschmelzung:
Hintergrund und Beweggrund für die geplante Verschmelzung ist, dass das Anlageziel sowie der Anla-gehorizont des übernehmenden und des übertragenden Teilfonds identisch sind und die effektiven Ge-samtkosten übereinstimmen. Der übernehmende Teilfonds kann als Liechtensteiner OGAW dank Ver-triebszulassung in diversen Ländern weitere Skaleneffekte generieren. Die Verschmelzung erfolgt daher im Wesentlichen aus Gründen der Praktikabilität und zur Effizienzsteigerung.
Die Verwaltungsräte der LGT Portfolio Management AGmvK und der LGT Capital Partners (FL) AG sind in Absprache mit dem Investment Manager (LGT Capital Partners AG, Pfäffikon) und der Verwaltungs-gesellschaft des LGT Dynamic Shield (LGT Capital Partners (FL) AG), der Auffassung, dass die Verschmel-zung im besten Interesse der Anleger ist. Die Verschmelzung trägt dazu bei, eine Vereinfachung der Prozesse und eine Verbesserung der Kosteneffizienz sicherzustellen.
b) Potenzielle Auswirkungen der geplanten Verschmelzung auf die Anleger:
1. Mögliche Auswirkungen auf Anleger, insbesondere in Bezug auf unterschiedliche Rechte der Anleger:
Die geplante Verschmelzung hat keine Auswirkungen auf die Rechte und Pflichten der Anleger.
2. Wesentliche Unterschiede/Besonderheiten in Hinblick auf die Anlagepolitik und -strategie:
Der Anlageprozess unterscheidet sich darin, dass beim übernehmenden Teilfonds direkt investiert wird.
Die Anlagepolitik und die zugrunde liegende wirtschaftliche Risikoexponierung, einschliesslich des Wäh-rungsrisikos, des übernehmenden Teilfonds werden im Wesentlichen gleich bleiben. Der übernehmende Teilfonds darf nur bis zu 10% seines Vermögens in Anteile an OGAW und anderen mit einem OGAW vergleichbaren Organismen (Fonds) investieren.
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3. Unterschiede/Besonderheiten in Hinblick auf Kosten, Gebühren usw. sowie deren Berechnungsweise und mit der Verschmelzung verbundene Kosten:
Der übernehmende Teilfonds sieht eine erfolgsabhängige Gebühr vor, welche jedoch aufgrund der er-wähnten indirekten Investments bereits in der Fondsperformance der übertragende Teilfonds reflektiert war.
Die effektiv dem übernehmenden Teilfonds in Rechnung gestellten Vermögensverwaltungsgebühren (Management Fees) und Verwaltungskosten (Operations Fees) bleiben gleich. Der Investment Manager trägt alle Kosten, die bei der Umsetzung der Verschmelzung anfallen. Es erfolgt keine Kostenüberwäl-zung auf die beteiligten Anleger oder Teilfonds.
Die maximale Umtauschgebühr bei dem übernehmenden Teilfonds LGT Fixed Income Dynamic Shield beträgt CHF 100.00 oder Gegenwert.
4. Erwartetes Ergebnis:
Die Verschmelzung der Teilfonds trägt dazu bei, eine Vereinfachung der Prozesse und eine Verbesse-rung der Kosteneffizienz sicherzustellen.
5. Periodisches Reporting an die Anleger:
Wie vom Liechtensteiner Gesetz über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (UCITSG) vorgeschrieben, legt der übernehmende Teilfonds geprüfte Jahresberichte und ungeprüfte Halbjahresberichte vor.
6. Mögliche Schmälerung oder Verwässerung der Dienstleistung:
Eine Schmälerung der Kundendienstleistungen ist nicht zu erwarten. Die Verschmelzung wird nicht zu einer Verwässerung der Leistung (Wertentwicklung bzw. Anteil am Ergebnis) führen.
7. Hinweis zu möglichen Änderungen der Besteuerung aufgrund der Verschmelzung:
Die Verschmelzung zieht für die Anleger des übernehmenden Teilfonds keine Veränderung der steuerli-chen Situation nach sich.
8. Auswirkungen auf das Portfolio des übernehmenden Teilfonds:
Eine Neuordnung des Portfolios infolge der Verschmelzung ist nicht vorgesehen.
c) Spezifische Rechte der Anleger in Bezug auf die geplante Verschmelzung:
1. Recht auf zusätzliche Informationen, insbesondere im Hinblick auf die Behandlung aufgelaufener Gewinne:
Aufgelaufene erwirtschaftete Erträge des übertragenden Teilfonds werden auf den übernehmenden Teilfonds transferiert.
2. Recht auf ein Exemplar des Berichts des Wirtschaftsprüfers zur Verschmelzung:
Der Bericht des Wirtschaftsprüfers zur Verschmelzung kann bei der Verwaltungsgesellschaft LGT Capital Partners (FL) AG, Vaduz, oder der Verwahrstelle, LGT Bank AG, Vaduz, sowie bei jeder lokalen Zahl- und Informationsstelle kostenlos bezogen werden.
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3. Recht auf Anteilsrücknahme oder gegebenenfalls Umwandlung von Anteilen:
Anleger des übernehmenden Teilfonds, die mit der Verschmelzung des übertragenden Teilfonds in den übernehmenden Teilfonds einverstanden sind müssen keine weiteren Massnahmen ergreifen.
Anleger des übernehmenden Teilfonds, die mit der Verschmelzung nicht einverstanden sind, können ihre Anteile am übernehmenden Teilfonds zur Rücknahme anmelden. Rücknahmeanträge, die bis spä-testens 31. Oktober 2014, 14.00 Uhr, bei der Verwahrstelle (LGT Bank AG, Vaduz) eingehen, werden vor Wirksamkeit der Verschmelzung abgewickelt.
d) Massgebliche Verfahrensaspekte und geplanter Termin für die Verschmelzung:
1. Wesentliche Verfahrensaspekte, Informationen zum Ergebnis, geplante Aussetzung des Handels:
Ihre aktive Zustimmung zur Verschmelzung ist nicht erforderlich. Eine Aussetzung des Anteilshandels des übernehmenden Teilfonds ist nicht vorgesehen.
2. Vorgesehenes Datum der Verschmelzung:
Die Verschmelzung wird per 31. Oktober 2014 wirksam.
e) Änderungen an den wesentlichen Informationen für Anleger des übernehmenden Teil-fonds:
In den wesentlichen Informationen für die Anleger („KIID“) des übernehmenden Teilfonds werden keine Änderungen vorgenommen.
Der Verkaufsprospekt und der Treuhandvertrag sowie die „Wesentlichen Anlegerinformationen“ (Key
Investor Information Document) des übernehmenden Teilfonds können auf der Website www.lafv.li oder www.lgt.com abgerufen werden.
In Deutschland ansässige Anleger können zudem bei der deutschen Informationsstelle (Landesbank Ba-den-Württemberg, Am Hauptbahnhof 2, 70173 Stuttgart) den aktuellen Verkaufsprospekt, den aktuel-len Treuhandvertrag, die aktuellen wesentlichen Anlegerinformationen („KIID“) sowie den jeweils neu-esten Jahresbericht des übernehmenden Teilfonds kostenlos erhalten.
Vaduz, 16. September 2014
LGT Capital Partners (FL) AG als Verwaltungsgesellschaft des übernehmenden Teilfonds