Hauck & Aufhäuser hat uns darüber informiert, dass folgende Fonds zum 16. Juni 2014 fusionieren. Dies bedeutet, dass die Anteile des „abgebenden Fonds“ in einem von der KAG vorgegebenen Verhältnis in den „aufnehmenden Fonds“ aufgehen. Dieses Umtauschverhältnis wird von der KAG am Fusionstag bekannt gegeben.
Abgebender Fonds | ISIN | Aufnehmender Fonds | ISIN |
---|---|---|---|
BN & P I College Fund B | LU0383145561 | BN & P DEMAARK GLOBAL | LU1055585209 |
Die letzte Ausgabe von Anteilen des „abgebenden Fonds“ über die FFB fand bereits statt. Rücknahmen sind über die FFB noch bis zum 2. Juni 2014 möglich.
Bei der Fondszusammenlegung werden wir entsprechend dem Vorschlag der Fondsgesellschaft verfahren.
Pläne in dem „abgebenden Fonds“ werden automatisch auf den „aufnehmenden Fonds“ umgestellt und dort fortgeführt.
Bitte beachten Sie hierbei die eventuell abweichenden Anlageschwerpunkte. Soll zur Abdeckung der ursprünglich verfolgten Anlageziele ein anderer Fonds genutzt werden, benötigen wir unbedingt einen gesonderten Auftrag.
Wir weisen darauf hin, dass die Verschmelzung unter Umständen für Ihre Kunden steuerliche Konsequenzen hat. Wir empfehlen Ihren Kunden daher, sich bei ihrem Steuer- bzw. Finanzberater über die steuerlichen Auswirkungen gemäß den Steuergesetzen in ihrem Wohnsitz- oder Aufenthaltsland zu informieren.
Wir werden die Bestandskunden des aufnehmenden Fonds ebenfalls schriftlich über die Fondsfusion informieren.
Anbei finden Sie den dauerhaften Datenträger der Fondsgesellschaft.
Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass es sich bei dem beigefügten Dokument um ein Schriftstück der Fondsgesellschaft handelt. Für die Verwahrung und Administration von Anteilen und die Umsetzung von Aufträgen verweisen wir auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst Preis- und Leistungsverzeichnis.
Mit freundlichen Grüßen
FFB-Vertriebspartnerbetreuung
Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A.
1c, rue Gabriel Lippmann
L-5365 Munsbach
R.C.S. Luxembourg B 31 093
MITTEILUNG AN ALLE ANTEILINHABER DER FONDS
BLACK EAGLE
MIT DEM TEILFONDS
BLACK EAGLE GLOBAL OPPORTUNITIES MIT DEN
ANTEILKLASSE B (ISIN LU0383145561)
ANTEILKLASSE C (ISIN LU0383146023)
UND
BN & P DEMAARK GLOBAL FONDS
MIT DEN ANTEILKLASSEN
ANTEILKLASSE A (ISIN LU1055585209)
ANTEILKLASSE B (ISIN LU0373376259)
ANTEILKLASSE C (ISIN LU0373376689)
Der Vorstand der Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A. hat in seiner Eigenschaft als
Vorstand der Verwaltungsgesellschaft der oben genannten Sondervermögen mit Zustimmung der
Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA – Niederlassung Luxembourg in ihrer Eigenschaft als
Depotbank, folgende Änderungen beschlossen:
Der Teilfonds Black Eagle Global Opportunities (übertragender Teilfonds) wird mit dem Fonds BN
& P DEMAARK Global Fonds (übernehmender Fonds) verschmolzen. Durch die geplante
Verschmelzung wird die Anteilklasse B des übertragenden Teilfonds mit der neu aufnehmenden
Anteilklasse A des übernehmenden Fonds fusioniert. Die Anteilklasse C des übertragenden Teilfonds
und die Anteilklasse C des übernehmenden Fonds sind derzeit inaktiv.
Die Verschmelzung erfolgt gem. Artikel 13 des Verwaltungsreglements der Fonds. Die Fusion wird
aus geschäftsstrategischen Gründen im Einklang mit den gegenwärtig gültigen gesetzlichen und
aufsichtsbehördlichen Bestimmungen am 16. Juni 2014 vollzogen. Die Anlagepolitik des
übernehmenden Fonds erlaubt inhaltlich die Einschmelzung.
Der übernehmende Fonds folgt einer vermögensverwaltenden Strategie, die schwerpunktmäßig auf
ein ausgewogenes Verhältnis von Chancen und Risiken der Anlagen ausgerichtet ist. Das Ziel des
Fonds ist es, langfristig einen kontinuierlichen Wertzuwachs zu erreichen.
Der übernehmende Fonds investiert weltweit in Aktien und aktienähnliche Wertpapiere, wobei hier
auch ein Schwerpunkt in Aktien europäischer Emittenten gebildet werden kann. Weiterhin kann der
übernehmende Fonds sein Netto-Fondsvermögen in Wertpapiere, z. B., Renten, Wandelschuldverschreibungen,
Optionsanleihen, Optionsscheine, Genussscheine und in Zertifikate, welche Finanzindices,
Aktien, Zinsen und Devisen als unterliegenden Basiswert beinalten, sowie Zertifikate, welche
die Wertentwicklung von Rohstoffindizes und Rohstoffpreisen oder anderen erlaubten Basiswerten
(die die Wertentwicklung eines Basiswertes 1:1 wiedergeben und die an Börsen, auf sonstigen
geregelten Märkten, die anerkannt, für das Publikum offen und deren Funktionsweise ordnungsgemäß
ist – “geregelte Märkte” – amtlich notiert oder gehandelt werden) nachbilden, investieren.
Darüber können bis zu 10 % des Netto-Fondsvermögens in Anteile an Investmentfonds investiert
werden.
Die zu fusionierenden Fonds weisen nachfolgende wesentliche Kostenstruktur auf:
Wesentliche Kostenelemente
BLACK EAGLE GLOBAL OPPORTUNITIES
Wesentliche Kostenelemente
BN & P DEMAARK Global Fonds
Verkaufsprovision
(in % vom Anteilwert zu Gunsten der
Vertriebsstellen):
Anteilklasse B keine
Verkaufsprovision
(in % vom Anteilwert zu Gunsten der
Vertriebsstellen):
Anteilklasse A keine
Verwaltungsvergütung
(in % des Netto-Teilfondsvermögens):
Anteilklasse B bis zu 0,30 % p.a.
Verwaltungsvergütung
(in % des Netto-Fondsvermögens):
Anteilklasse A bis zu 0,35 % p.a.
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Anlageberatungsvergütung
(in % des Netto-Teilfondsvermögens):
Anteilklasse B bis zu 1,60 % p.a.
Anlageberatungsvergütung
in % des Netto-Fondsvermögens):
Anteilklasse A bis zu 1,60 % p.a.
Performance Fee:
bis zu 20 % der die Hurdle Rate von 2 %
überschreitenden Wertentwicklung des Teilfonds
Performance Fee:
bis zu 15 % der die Hurdle Rate von 5 %
überschreitenden Wertentwicklung der
jeweiligen Anteilklasse des Fonds
Mindestanlage:
Anteilklasse B keine
Mindestanlage:
Anteilklasse A keine
Ertragsverwendung:
Anteilklasse B Ausschüttung
Ertragsverwendung:
Anteilklasse A Ausschüttung
Risiko- und Ertragsprofil: 4 Risiko- und Ertragsprofil: 4
Die Anleger des übertragenden Teilfonds werden darauf hingewiesen, dass sie ab dem Zeitpunkt der
Fusion mit einer etwaig anfallenden Performance Fee belastet werden. Da die Performance Fee bis
zum Fusionszeitpunkt bereits im Anteilpreis berücksichtigt ist, betrifft dies die Anleger nur in Höhe der
Performance Fee, die zukünftig anfallen wird.
Vor dem Übertrag des Portfolios werden alle Vermögenswerte verkauft, so dass nur flüssige Mittel auf
den übernehmenden Fonds übertragen werden („Cash-Fusion“).
Im Rahmen der Verschmelzung kann es für einen Zeitraum von sechs Monaten nach der
Verschmelzung zu Anlagegrenzverletzungen im übernehmenden Fonds kommen. Diese werden
jedoch durch die Verwaltungsgesellschaft schnellstmöglich im Interesse der Anleger in die
gesetzlichen Grenzen zurückgeführt werden.
Die Anleger des übertragenden Teilfonds werden weiterhin darüber informiert, dass für den
übernehmenden Fonds zur Überwachung des Marktrisikos das Global Exposure mittels eines
relativen Value-at-Risk Ansatzes berechnet wird. Als Vergleichsvermögen wird eine Kombination aus
zwei Indizes (Aktienindex und Fixed-Income-Index zu je 50 %) herangezogen. Bislang wurde das
Global Exposure des übertragenden Teilfonds mittels eines absoluten Value-at-Risk Ansatzes
überwacht.
Den Anlegern des übertragenden Teilfonds „Black Eagle Global Opportunities“ wird empfohlen,
sich über den übernehmenden Fonds „BN & P DEMAARK Global Fonds“ zu informieren und
insbesondere die wesentlichen Anlegerinformationen zur Kenntnis zu nehmen. Diese sind auf der
Internetseite der Verwaltungsgesellschaft unter der Rubrik „Fondsinformationen“
(www.haig.lu/page/fondsinfo) abrufbar.
Etwaige Rechts-, Beratungs- oder Verwaltungskosten, die mit der Vorbereitung und Durchführung der
Verschmelzung verbunden sind, werden nicht belastet. Allerdings, soweit gesetzlich zulässig, werden
eventuell weitere anfallende Kosten dem übertragenden Teilfonds belastet.
Der Bericht des Wirtschaftsprüfers über die Verschmelzung ist auf Anfrage bei der
Verwaltungsgesellschaft erhältlich.
Zeichnungen für den übertragenden Teilfonds, die bis zum 7. Mai 2014 12 Uhr Luxemburger
Zeit eingehen, werden gemäß den Annahmeschlusszeiten des derzeit gültigen
Verkaufsprospektes abgerechnet. Danach wird das Anteilscheingeschäft für Zeichnungen des
übertragenden Teilfonds eingestellt. Zeichnungen und Rücknahmen im übernehmenden
Fonds bleiben davon unberührt.
Anteilinhaber, die mit den o.g. Änderungen nicht einverstanden sind, haben das Recht, die
kostenlose Rücknahme ihrer Anteile bis zum 5. Juni 2014 12 Uhr Luxemburger Zeit, zu
beantragen. Diese werden gemäß den Annahmeschlusszeiten des derzeit gültigen
Verkaufsprospektes abgerechnet. Nach diesem Termin ist eine Rückgabe der Anteile am
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übertragenden Teilfonds nicht mehr möglich. Anleger des übertragenden Teilfonds, die ihre
Anteile nicht innerhalb dieser Frist zurückgegeben haben, haben nach der Fusion das Recht
die Anteile des übernehmenden Fonds zurückzugeben.
Die letztmalig getrennte Berechnung der Anteilwerte findet am 13. Juni 2014 statt. Der effektive
Verschmelzungstermin ist der 16. Juni 2014.
Die Verwaltungsgesellschaft strebt an, die Verschmelzung des Teilfonds „Black Eagle Global
Opportunities“ steuerneutral durchzuführen. Anlegern wird empfohlen, sich in ihrem
Herkunftsland, an ihrem gewöhnlichen Aufenthaltsort oder an ihrem Wohnsitz umfassend über
die möglichen steuerlichen Konsequenzen, die sich aus dieser Zusammenlegung ergeben, zu
informieren bzw. sich diesbezüglich von einem Steuerberater beraten zu lassen.
Die Anteilinhaber werden darüber informiert, dass mit der Verschmelzung des „Black Eagle
Global Opportunities“ der Black Eagle erlischt, da es sich um den einzigen Teilfonds des
Sondervermögens Black Eagle handelt.
Des Weiteren werden die Anteilinhaber darüber informiert, dass mit Wirkung zum 16. Juni 2014
der Name des übernehmenden Fonds auf „College Fonds“ geändert wird.
Der gültige Verkaufsprospekt des Sondervermögens BN & P DEMAARK Global Fonds sowie
die wesentlichen Anlegerinformationen, sind am Sitz der Verwaltungsgesellschaft, der
Depotbank sowie bei den Zahlstellen kostenlos erhältlich.
Munsbach, den 7. Mai 2014
Der Vorstand der Hauck & Aufhäuser Investment Gesellschaft S.A